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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 14. Dezember 2010

Erster Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit: Sachsen-Anhalts Verwaltung wird transparenter!

"Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) kann ich eine erfolgreiche Bilanz ziehen. Das junge Gesetz, das jedermann einen Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes gibt, hat sich grundsätzlich bewährt." So lautet das Resümee des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der zugleich auch Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit ist, bei der Vorstellung seines ersten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit. "Die Bürgerinnen und Bürger zeigen ein erfreuliches Interesse am IZG LSA. Bei den meisten Begehren spielen die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns und die bürgerschaftliche Kontrolle der Verwaltung eine Rolle. Durch den Paradigmenwechsel von der Amtsverschwiegenheit zur Aktenöffentlichkeit haben sie Zugang zu Informationen, die sie früher nicht oder nicht in der gewünschten Form bekommen hätten. Sachsen-Anhalts Verwaltung wird transparenter. Dadurch wird es zukünftig auch zu einer Verbesserung ihrer Organisation und zu ihrer Modernisierung kommen. Eine gläserne Verwaltung wird es jedoch nicht geben," sagte von Bose.


Der heute der Öffentlichkeit vorgestellte Tätigkeitsbericht entspricht der Landtagsdrucksache 5/3001 und umfasst den Zeitraum von dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010. Er informiert über Entwicklungen der Informationsfreiheit in Deutschland (aktuelle Fälle: Veröffentlichung von Empfängern von Agrarsubventionen, Gentechnikregister) und des Informationszugangsrechts in Sachsen-Anhalt (Ziff. 2.1. ff.) sowie über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Landesbeauftragten (Ziff. 3.1. ff.) einschließlich der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 24. Juni 2009 in Magdeburg. Quasi als Leitfaden für den Umgang mit dem IZG LSA gibt er praxisbezogene Hinweise für häufig aufgetretene Fragestellungen in der Verwaltungspraxis (Ziff. 4.1. ff.) und bietet konkrete Lösungsvorschläge für Problemkonstellationen, die sich aus Beratungen und anschaulichen Einzelfällen ergeben haben (Ziff. 5.1. ff.). Er berichtet ferner über die noch ausstehende Evaluierung des Gesetzes (Ziff. 7.1. ff.).
"Da sich mit der Aufnahme des IZG LSA in das Landesrecht nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Behörden auf Neuland begeben mussten, bestand ein Schwerpunkt der Tätigkeit in ihrer Information und ihrer Beratung, z.B. mit Hilfe eines von mir erstellten Flyers, Anwendungshinweisen zum Gesetz oder Fortbildungsveranstaltungen für die Verwaltung", sagte von Bose. Das umfangreiche Informationsangebot steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Abruf zur Verfügung.

Die Verwaltung hat sich auf die neue Rechtslage zumeist gut eingestellt; zu einem Ansturm auf die Behörden ist es nicht gekommen. Eingaben sowie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behördenmitarbeitern zeigen einige Probleme bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes. So hat es im Berichtszeitraum  insgesamt 121 allgemeine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Behörden gegeben sowie 33 Eingaben, in denen der Landesbeauftragte als Streitschlichter tätig wurde.

Zugang zu Informationen wurde in nahezu jedem Verwaltungsbereich begehrt. Die Bürgerinnen und Bürger wollten insbesondere Genehmigungen, Verträge, Versicherungsunterlagen (Ziff. 4.2.1.), Erlasse und Statistiken der Ministerien (Ziff. 5.1.) sowie Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes (Ziff. 5.3.) einsehen. Ein Verein begehrte Einsicht in eine polizeiliche Verfügung, mit der ein Konzert rechtsradikaler Bands verboten wurde (Ziff. 5.9.). Bei einigen Eingaben wurden Informationszugangsanträge ohne hinreichende Prüfung von Versagungsgründen abgelehnt. In diesen Fällen konnte der Landesbeauftragte für den Petenten einen vollständigen bzw. teilweisen Informationszugang erreichen.
Es gab jedoch auch Anfragen und Eingaben, in denen die Behörden zurecht einen Informationszugangsanspruch verweigerten. Entsprechende Anträge scheiterten im Wesentlichen daran, dass die begehrten Informationen nicht vorhanden waren (Ziff. 4.2.2. und 4.2.4.) oder ein Ausschlussgrund vorlag. Als häufigste Ausschlussgründe sind dabei der Schutz der behördlichen Beratungen (Ziff. 5.3.), der Schutz besonderer Amtsgeheimnisse (Ziff. 5.4. und 5.5.) sowie der Schutz personenbezogener Daten (Ziff. 5.6. und 5.11.) zu nennen. Im Gegensatz zu Erfahrungen anderer Bundesländer spielte der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eine geringere Rolle (Ziff. 5.12. und 5.13.). Da sich viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Behörden zunächst zwecks Beratung an den Landesbeauftragten wenden, konnten Streitfälle oft vermieden werden.

Trotz dieser erfreulichen Tendenz gibt es jedoch auch Wermutstropfen. So sind noch nicht alle Behörden ihren Veröffentlichungspflichten nach dem IZG LSA nachgekommen und betreiben noch keine aktive Informationspolitik (Ziff. 4.8.). Ferner ist festzustellen, dass in Sachsen-Anhalt - ebenso wie in anderen Ländern - viele Bürgerinnen und Bürger ihre neuen Rechte noch gar nicht kennen oder nur zurückhaltend nutzen. Dazu hat sicherlich auch beigetragen, dass die Kostenverordnung zum IZG LSA, die die Kosten für die Durchführung des IZG LSA regelt, die teuersten Gebührensätze in ganz Deutschland enthält (Ziff. 5.17. und 7.4.). "Eine Lösung wäre sicherlich, nach britischem Vorbild eine grundsätzliche Kostenfreiheit des Informationszugangs einzuführen, bei gleichzeitiger voller Kostenpflichtigkeit besonders aufwändiger Anfragen", sagte von Bose.

"Ich hoffe, dass mein Tätigkeitsbericht dazu beiträgt, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft noch stärker von ihrem Grundrecht auf freien Informationszugang Gebrauch machen."

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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Telefon: 0391-81803-0, Telefax:0391-8180333
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E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de