Menu
menu

Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit

Die Aufgaben der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit werden gem. § 12 Abs. 2 IZG LSA von der Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 endete die Amtszeit des bisherigen Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose.

Bis zur Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers wurde der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 3 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt durch den Direktor der Geschäftsstelle, Herrn Albert Cohaus, vertreten. Für die Dauer der Vertretung hatte der Direktor der Geschäftsstelle die Befugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit inne.

Die Wahl und Ernennung von Frau Maria Christina Rost zur neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ist zwischenzeitlich erfolgt. Am 1. August 2024 hat sie ihr Amt angetreten.