Informationsfreiheit - häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Warum gibt es ein Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt?
- Gibt es auch außerhalb von Sachsen-Anhalt Informationszugangsgesetze?
- Welchen Nutzen habe ich als Bürger/Bürgerin von dem IZG LSA?
- Welche Informationen kann ich bekommen?
- Wer hat ein Informationszugangsrecht?
- An wen muss der Antrag gerichtet werden?
- Gibt es eine vorgeschriebene Form für den Antrag?
- Muss der Antrag begründet werden?
- Wer entscheidet über die Art des Informationszugangs?
- Wie lange dauert es, bis ich die Informationen bekomme?
- Mit welcher Begründung darf der Zugang verweigert werden?
- Was sind besondere öffentliche Belange?
- Was versteht man unter personenbezogenen Daten?
- Was ist geistiges Eigentum?
- Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
- Dürfen Behörden Informationen über meine Person an Dritte herausgeben?
- Wie kann ich mich gegen die unberechtigte Weitergabe meiner Daten wehren?
- Was kostet die Auskunft?
- Was kann ich unternehmen, wenn die Behörde meinen Antrag abgelehnt hat?
- Weitergehende Hinweise
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