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Anfragen und Beschwerden

Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem IZG LSA verletzt fühlen, können Sie sich an den Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt wenden (Kontakt).

Je nach dem Inhalt Ihres Anliegens sind dabei in jedem Fall folgende Angaben hilfreich:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift, (mitunter zusätzlich Ihr Geburtsdatum),
  • Ihre Telefonnummer, soweit Sie nichts gegen einen Rückruf einzuwenden haben,
  • Name und Anschrift der Stelle, bei der ein Verstoß gegen Vorschriften nach dem IZG LSA gesehen wird,
  • eine kurze Sachverhaltsschilderung,
  • Kopien von Schriftstücken, die den Verstoß dokumentieren (soweit vorhanden),
  • eine Angabe darüber, ob Sie mit der Nennung Ihres Namens gegenüber der öffentlichen Stelle einverstanden sind.

Ihren Namen nennen wir der kontrollierten Stelle nur, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist und Sie damit einverstanden sind. Dies schließt allerdings nicht aus, dass die kontrollierte Stelle aus dem jeweiligen Sachverhalt heraus Sie nicht dennoch als Beschwerdeführer identifizieren kann, insbesondere dann, wenn Sie in der Angelegenheit zuvor bereits selbst mit der kontrollierten Stelle zu tun hatten. Oftmals ist auch eine wirksame Kontrolle ohne Nennung identifizierender Angaben zum Beschwerdeführer nicht möglich. In diesen Fällen können wir, wenn Sie mit der Nennung Ihres Namens nicht einverstanden sind, die Kontrolle leider nicht weiterführen.