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Warum gibt es ein Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt?

Das Informationszugangsgesetz LSA (IZG LSA) eröffnet jedermann die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet. Vor Inkrafttreten des IZG LSA mussten Bürgerinnen und Bürger in der Regel ein besonderes Interesse darlegen, wenn sie bestimmte Akten einer öffentlichen Stelle in Sachsen-Anhalt einsehen wollten. Dies hat sich durch das IZG LSA grundlegend geändert. Das neue Gesetz ermöglicht erstmals den freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlicher Stellen des Landes. Es ersetzt damit den Grundsatz der Amtsverschwiegenheit durch das Prinzip der Aktenöffentlichkeit und gewährt jedermann Einblick in deren Verwaltungsvorgänge. Dadurch will es zusätzliches Vertrauen in Staat und Verwaltung schaffen und das Verwaltungshandeln durch mehr Transparenz durchschaubar machen.