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Wie lange dauert es, bis ich die Informationen bekomme?

Die Informationen sollen dem Antragsteller unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden. Werden Auskünfte über einen Dritten begehrt, muss die Behörde diesem innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme geben, so dass sich der Informationszugang verzögern kann.