Was kann ich unternehmen, wenn die Behörde meinen Antrag abgelehnt hat?
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang durch die Behörde sind Widerspruch und Verpflichtungsklage möglich.
Daneben haben Sie das Recht, sich an die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit zu wenden. Diese kann Akten einsehen, die Behörden zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln, bei Verstößen gegen das IZG LSA auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und im Fall der Nichtabhilfe Verstöße beanstanden. Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Prüfung durch unsere Behörde den Lauf der Fristen für Widerspruch und Klage nicht hemmt.