Wer hat ein Informationszugangsrecht?
Antragsberechtigt ist jeder, unabhängig von seinem Wohnsitz und seiner Staatsangehörigkeit, d. h. Deutsche und Ausländer im In- und Ausland, aber auch juristische Personen des Privatrechts und Verbände.
Antragsberechtigt ist jeder, unabhängig von seinem Wohnsitz und seiner Staatsangehörigkeit, d. h. Deutsche und Ausländer im In- und Ausland, aber auch juristische Personen des Privatrechts und Verbände.