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Welche Informationen kann ich bekommen?

Das IZG LSA gewährt Ihnen grundsätzlich Zugang zu allen amtlichen Informationen, die bei den Behörden

  • des Landes,
  • der Kommunen und Gemeindeverbände sowie
  • der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorhanden sind.

Es gestattet Ihnen ferner den Zugang zu Informationen von sonstigen Organen und Einrichtungen des Landes, soweit diese öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (wie z.B. der Landesregierung oder den Gerichten des Landes).

Das Zugangsrecht umfasst alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, also auch digitale Daten und Schriftstücke. Ausgenommen sind nur Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs sind.