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Was ist geistiges Eigentum?

Geistiges Eigentum besteht nicht an körperlichen Sachen i. S. d. § 903 BGB, sondern an Immaterialgütern. Es gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht, das an Dritte lizensiert oder übertragen, gesetzlich eingeräumt und beschränkt werden kann. Es erfasst auf der einen Seite das Urheberrecht (Urheber-, Verlags-, Lizenzrechte) und auf der anderen Seite den gewerblichen Rechtsschutz. Zu letzterem gehören im wesentlichem Patent-, Warenzeichen-, Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte.