Wie kann ich mich gegen die unberechtigte Weitergabe meiner Daten wehren?
Bevor eine Behörde personenbezogene Daten an den Antragsteller herausgibt, informiert sie den Betroffenen und gibt ihm schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Betroffene kann daher entscheiden, ob er in die Weitergabe seiner Daten einwilligt oder ob er sie ablehnt. Ihm wird außerdem die Möglichkeit gegeben, seine Entscheidung zu begründen. Gegen die Offenbarung seiner Daten kann sich der Bürger über den Verwaltungsrechtsweg wehren. Er kann sich aber auch außergerichtlich an die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit wenden.