Gibt es auch außerhalb von Sachsen-Anhalt Informationszugangsgesetze?
Bislang haben in der Bundesrepublik Deutschland die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ein solches Gesetz verabschiedet. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern auch den Zugang zu Informationen bei den Bundesbehörden.