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Mit welcher Begründung darf der Zugang verweigert werden?

Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmefälle, in denen eine Auskunft verweigert bzw. beschränkt werden kann. Gründe hierfür können sein:

  • Schutz von besonderen öffentlichen Belangen wie z. B. die innere Sicherheit, Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, Durchführung von Gerichts- oder Ermittlungsverfahren,
  • Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses,
  • Schutz personenbezogener Daten,
  • Schutz des geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Die jeweilige öffentliche Stelle muss aber in jedem Einzelfall prüfen und begründen, ob und warum eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt; u. U. erhalten Sie eine Teilauskunft.