Mit welcher Begründung darf der Zugang verweigert werden?
Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmefälle, in denen eine Auskunft verweigert bzw. beschränkt werden kann. Gründe hierfür können sein:
- Schutz von besonderen öffentlichen Belangen wie z. B. die innere Sicherheit, Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, Durchführung von Gerichts- oder Ermittlungsverfahren,
- Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses,
- Schutz personenbezogener Daten,
- Schutz des geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Die jeweilige öffentliche Stelle muss aber in jedem Einzelfall prüfen und begründen, ob und warum eine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt; u. U. erhalten Sie eine Teilauskunft.