Was kostet die Auskunft?
Für Handlungen nach dem IZG LSA werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Finanzministerium eine Kostenverordnung (IZG LSA KostVO) erlassen, die für Behörden verbindlich ist.