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Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach einer von der Rechtsprechung entwickelten Definition Tatsachen, die sich auf einen bestimmten Gewerbebetrieb beziehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind, nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Geheimhaltungsinteresse hat. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse können daher z. B. Produktherstellungsverfahren, die Ertragslage, die Kreditwürdigkeit, Kundenlisten und Geschäftsstrategien sein.