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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

9 Einzelfälle

9Einzelfälle
9.1Einsicht in einen Erbbaupachtvertrag, den eine Gemeinde mit dem Bruder des Bürgermeisters geschlossen hat – Teil II
9.2Missstände in der JVA Burg – Bestimmtheit von Anträgen – Teil II
9.3Bestimmtheit von Anträgen und Verwaltungsaufwand
9.4Zugang zu Unterlagen der Handwerkskammern
9.5Einsicht in Vergütungsrichtlinien einer Industrie- und Handelskammer
9.6Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung
9.7Einsicht in die Verträge des Landes Sachsen-Anhalt zu den Kosten für die Anschaffung von Grippemitteln
9.8Auskunft über Hygienepläne eines Krankenhauses
9.9Einsicht in Unterlagen zum Flughafen Magdeburg – UIG oder IZG
9.10 Wann darf nach dem UIG der Informationszugang erfolgen?