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Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 19. September 2017

IV. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit: Sachsen-Anhalt muss Chancen der Informationsfreiheit endlich nutzen!

Heute habe ich der Landtagspräsidentin meinen IV. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit übergeben. Dieser umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 und geht auf aktuelle Entwicklungen bis August 2017 ein. Dr. von Bose: „Die Landesregierung kündigt seit Jahren an, in der Verwaltung mehr Transparenz schaffen zu wollen. Den Worten müssen endlich Taten folgen. Der Tätigkeitsbericht liefert dafür das notwendige Material.“

Sachsen-Anhalt im bundesweiten Transparenz-Vergleich hinten

Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) gehört zu den Gesetzen der älteren Generation. Man muss sich Informationen mit Antrag holen. Die meisten Bundesländer, gerade auch Flächenländer, begreifen Transparenz dagegen als Bringschuld. Sie stellen ihre Informationen von sich aus unentgeltlich im Internet über ein Informationsregister zur Verfügung. „Wenn die staatlichen Informationsbestände unaufgefordert öffentlich zur Verfügung stehen, dann wird der Freiheitsgedanke von Open Data am besten verwirklicht“, so der Landesbeauftragte. Die alte Landesregierung sah bei ihrer Gesetzesevaluierung – im Gegensatz zu einer Enquete-Kommission des Landtages zur Verwaltungsmodernisierung (Nr. 6) – kaum Handlungsdruck (Nr. 7). Eine Transparenz-Ranking-Studie vom Februar 2017 (Nr. 5.2) erkennt für Sachsen-Anhalt erheblichen Nachholbedarf.

Transparenzgesetz mit Informationsregister soll kommen

Dr. von Bose: „Nur mit einem echten Transparenzgesetz wäre ein Qualitätssprung verbunden. Sachsen-Anhalt kann damit nur gewinnen, wenn es die Chance tatkräftig ergreift.“ Infolge des Impulses meines III. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit hat der Landtag im Mai 2017 ein Transparenzgesetz als einen wichtigen Beitrag für eine moderne und lebendige Demokratie anerkannt (Nr. 8). Die Landesregierung soll nach dem Erlass eines E-Government-Gesetzes einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des IZG LSA vorlegen. Die neue Landesregierung weckt Erwartungen. Der Gesetzentwurf für ein neues Informationsfreiheitsrecht soll im Jahre 2018 vorgestellt werden. Das Landesportal soll bis zum 31. Dezember 2018 zu einem Informationsregister ausgebaut sein. Die vom Landtag auch geforderte Senkung der Gebührenobergrenze bei Informationszugangsanträgen will die Landesregierung kurzfristig angehen. „Das ist über-überfällig. Doch reicht das noch nicht, denn es bedarf auch einer Regelung zur Gebührenfreiheit im Falle der Ablehnung von Anträgen“, so Dr. von Bose.

Die Landesregierung muss starten

Bisher stehen alle Reformen nur auf dem Papier. Ob der Anspruch voll erfüllt wird, ist zweifelhaft. Inhaltlich betrachtet darf das Register nicht nur ein Medium der Landesregierung für ihre Öffentlichkeitsarbeit sein. In diesem müssen nicht nur die Informationen enthalten sein, die die Menschen lesen sollen, sondern auch solche, die sie lesen wollen.

Hierzu zählen z. B. Kabinettsbeschlüsse, aber auch Informationen der Kommunen, auch wenn dies Kosten verursacht. Hier zögert die Landesregierung. Dr. von Bose: „Dies führt aber zur Perpetuierung einer unmodernen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft benötigen alle relevanten Daten. Insofern bedarf es eines Rechtsanspruchs auf Veröffentlichung der Informationen im Register.“

Empfehlungen für ein Transparenzgesetz, für Rechtspolitik und Rechtspraxis

Vor diesem Hintergrund gebe ich mit dem Tätigkeitsbericht 40 Empfehlungen zum Erlass eines Transparenzgesetzes und zum Betrieb des Transparenzregisters sowie  für die Rechtsanwendung und zukünftige Strategien und Pläne (Nr. 10, siehe Anlage zu dieser Pressemitteilung). Die Informationsfreiheit gehört auch in die geplante Digitale Agenda des Landes Sachsen-Anhalt. Es muss ein Informationsfreiheitsruck durch das Land gehen.

Eine gesetzliche Regelung allein reicht jedoch nicht aus. Der Wandel zu einer transparenten Verwaltung ist ein Prozess, der einer kontinuierlichen Förderung bedarf. So sollte Sachsen-Anhalt dem Vorbild des Bundes folgen und einen landeseigenen Open-Data-Aktionsplan sowie einen Open-Government-Aktionsplan erlassen. Bürgerbeteiligung stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Das Potential von Open Data für Geschäftsmodelle der Wirtschaft wird in Sachsen-Anhalt bisher nicht genutzt.

Aus der Praxis für die Praxis – anschauliche Einzelfälle

Bis zum Redaktionsschluss am 31. August 2017 haben sich Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden in 152 Fällen an den Landesbeauftragten gewandt. Auch diesmal sind in dem Bericht wieder Antworten auf häufige Fragen und anschauliche Einzelfälle zusammengestellt.

  • Ein Antragsteller hatte den Verdacht, dass ein Landkreis eine rechtswidrige Weisung erteilt hatte, sodass Leistungsempfängern nach dem SGB II die richtigen Summen für Heizung und Unterkunft erst nach Einlegung von Rechtsmitteln ausgezahlt wurden; der Landkreis musste die Weisung herausgeben (Nr. 16.5).
  • Das Justizministerium will ein Gutachten zur Evaluierung der Wirtschaftlichkeit der JVA Burg unter Berufung auf ein angebliches Urheberrecht des Gutachters zu Unrecht nicht aus der Hand geben (Nr. 16.11) und verhindert so die Kontrolle durch die Öffentlichkeit.
  • Auch die Veröffentlichungspraxis der Landesregulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist rechtswidrig  (Nr. 16.12).

„Der Bürger vermutet, dass ich die Einhaltung aller in Frage kommenden Informationsfreiheitsgesetze kontrollieren kann. Dabei muss ich ihn jedoch enttäuschen“, sagte Dr. von Bose. „Denn ich kann bisher nur kontrollieren, ob die Behörde das IZG LSA richtig angewendet hat. Betreffen seine Begehren dagegen Umweltinformationen, kann ich für ihn kaum etwas tun (vgl. Nr. 16.6). Das ist nicht vermittelbar. Auch hier ist die Politik gefragt!“

Veröffentlichung der Gutachten des Beratungsdienstes des Landtages verzögert sich

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dem Informationszugang unterliegen. Der Ältestenrat des Landtages von Sachsen-Anhalt hat im Herbst 2016 entschieden, dass die Gutachten seines Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Internet veröffentlicht werden sollen. Die konkrete Umsetzung steht allerdings noch aus (Nr. 12.4).

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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