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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

5.2 Transparenz-Ranking Deutschland

Im Februar 2017 haben die Open Knowledge Foundation Deutschland und der Verein Mehr Demokratie e.V. ein Transparenz-Ranking veröffentlicht. In dem ersten bundesweiten Vergleich von Informationsfreiheitsgesetzen belegt Sachsen-Anhalt von 12 Bundesländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt haben, Rang 9. Spitzenreiter sind die Bundesländer, die ihr Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt haben.

Sachsen-Anhalt schneidet dagegen im bundesweiten Vergleich in Punkto Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger, Umfang und Reichweite der Ausschlussgründe, Höhe der Gebühren und der Kontrollbefugnisse des Landesbeauftragten, um nur einige Bewertungskriterien der Studie zu nennen, eher bescheiden ab. Die Verfasser des Vergleichs sehen für Sachsen-Anhalt deutlichen Reformbedarf.

Der Befund des Transparenz-Rankings deckt sich weitgehend mit meinen Feststellungen. In meinem III. Tätigkeitsbericht habe ich 20 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt ausgesprochen (vgl. Nr. 7.3 des Berichts). Hierzu gehörten u. a. die Einführung eines Transparenzgesetzes mit einem Transparenzregister, die Zusammenlegung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) mit dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA) in einem Gesetz sowie die Senkung der Gebühren. Diese Aspekte werden in der Studie ebenfalls als Kriterien für ein gutes Transparenzgesetz genannt.