II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
5.1 Geschäftsstelle
Nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. §§ 22 bis 24 DSG LSA gehören zu meinen Aufgaben als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit die Kontrolle der Anwendung des IZG LSA, die Beratung des Gesetzgebers und der Verwaltung, die außergerichtliche Streitschlichtung sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Fragen der Informationsfreiheit. Alle zwei Jahre erstatte ich dem Landtag einen Tätigkeitsbericht und informiere mit ihm zugleich die Öffentlichkeit.
In den beiden ersten Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes, also 2009 und 2010, hatte ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit darin bestanden, den neuen Verwaltungsbereich mit aufzubauen und die öffentlichen Stellen des Landes mit dem Gesetz vertraut zu machen. Hierzu hatte ich neben meiner Beratungstätigkeit ein umfangreiches Informationsangebot auf meiner Homepage, einen Flyer zum Gesetz, ein Prüfschema sowie in Abstimmung mit dem Innenministerium Anwendungshinweise zum Gesetz entwickelt und zahlreiche ganztägige Fortbildungsveranstaltungen gehalten (vgl. Nrn. 3.1. 3.5.3. des I. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit).
Nachdem die Anlaufphase des Gesetzes abgeschlossen war, habe ich mich in den beiden Berichtsjahren meines II. Tätigkeitsberichts, also 2011 und 2012, verstärkt der Aufgabe gewidmet, das IZG LSA in Sachsen-Anhalt bekannter zu machen und weiter zu etablieren. Es ist erfreulich, dass mein I. Tätigkeitsbericht, der im Landtag erörtert wurde, in der Politik und den Medien eine positive Resonanz gefunden hat. Ich meine, dass er einen Beitrag geleistet hat, das Gesetz insgesamt bekannter zu machen und das Informationsfreiheitsrecht in Sachsen-Anhalt schon jetzt weiterzuentwickeln. Dies zeigt sich darin, dass die Landesregierung auf Bitte des Landtags in Abstimmung mit mir erste Schritte unternommen hat, um nicht nur den Bekanntheitsgrad des Gesetzes zu steigern, sondern auch um erste Reformen z. B. im Kostenrecht oder zur Vereinheitlichung des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt einzuleiten (vgl. Nrn. 5.3 und 5.4).
Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass im Berichtszeitraum meine Dienste als außergerichtlicher Streitschlichter im Vergleich zu den beiden Vorjahren in erhöhtem Umfang in Anspruch genommen wurden, da sich die Zahl der Eingaben um 39 % erhöht hat (vgl. Nr. 5.2.1). Dabei werden die von mir zu prüfenden Fälle zunehmend umfangreicher und komplexer, wie der Fall der Sozialagentur, der die Prüfung von 19 Aktenordnern umfasste, zeigt (Nr. 7.11). Die Zahl der Eingaben sowie die Komplexität der Fälle wird zukünftig weiter steigen, da ich der Bitte der Landesregierung nachgekommen bin und nunmehr auch die Eingaben prüfe, die nicht vom IZG LSA erfasst sind, sondern bereichsspezifische Akteneinsichts- oder Auskunftsansprüche betreffen (vgl. Nrn. 5.3.1, 6.7.1 und 7.16 dieses Tätigkeitsberichts). Zur Erfüllung meiner Aufgaben ist mir aber bisher nur eine Stelle des höheren Dienstes zugewiesen. Kapazitätsmäßig stößt meine Behörde bei der Erfüllung der o. g. Aufgaben daher schon jetzt an ihre Grenzen.
Im Berichtszeitraum wurde mir jedoch in meiner Funktion als Landesbeauftragter für den Datenschutz zum 1. Oktober 2011 zusätzlich die Kontrolle des nicht-öffentlichen Bereichs, also die datenschutzrechtliche Kontrolle von Unternehmen und Privatpersonen, übertragen. Zwar hat der Landtag die zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe aus meiner Sicht mindestens erforderlichen Stellen geschaffen. Das neue Personal steht mir jedoch noch nicht vollständig zur Verfügung. Seit über einem Jahr mussten daher die neuen Aufgaben auf verschiedene Schultern meines Hauses übertragen werden, was eine zusätzliche Arbeitsbelastung für alle meine Mitarbeiter bedeutet. Daher mussten leider auch im Bereich der Informationsfreiheit wichtige Vorhaben zurückgestellt werden. So war mir im Berichtszeitraum auch eine Aktualisierung der für die Behörden wichtigen Anwendungshinweise zum IZG LSA, die das Format eines Kurzkommentars angenommen haben, nicht mehr möglich. Auch unterblieb eine vertiefende Begleitung etwa der Open-Data-Entwicklungen.