II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
5.2.1 Statistische Auswertung
Ich habe in der Statistik zwischen Eingaben, also konkreten Streitfällen, in denen ich als Streitschlichter tätig werden musste, und allgemeinen Anfragen, in denen sich Antragsteller und Behörden an mich wenden, ohne dass (schon) ein Streit zwischen den Beteiligten im Raum steht, unterschieden. Die Bearbeitung von Anfragen darf nicht unterschätzt werden, da sie mitunter umfangreicher und aufwendiger als die Prüfung von Eingaben sein kann. Das gilt insbesondere dann, wenn für Behörden oder sonstige Organe des Landes, wie den Petitionsausschuss, Gutachten zur Rechtslage zu erstellen sind, mit deren Hilfe Rechtsstreitigkeiten vermieden werden sollen.
Im Berichtszeitraum habe ich in der Geschäftsstatistik 613 schriftliche Eingänge erfasst. Von 2011 auf 2012 ist ein Anstieg der Eingänge zu verzeichnen. Da erst allmählich mit einer Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes zu rechnen ist, gehe ich davon aus, dass die Zahl der Eingänge auch in den nächsten Jahren stetig weiter wachsen wird.
Im Berichtszeitraum habe ich 46 Eingaben und 83 Anfragen erfasst. Die tatsächliche Zahl der Anfragen dürfte allerdings höher liegen, da nicht jede telefonische Anfrage erfasst wird. Im Vergleich zur Statistik des Zeitraumes des I. Tätigkeitsberichts (33 Eingaben, 121 Anfragen) ist die Zahl der Eingaben damit um beachtliche 39 % gestiegen, während die Zahl der Anfragen zurückgegangen ist. Die Entwicklung ist m. E. ein normaler Prozess. Die hohe Zahl der Anfragen im Zeitraum des ersten Tätigkeitsberichts beruhte insbesondere auf dem großen Beratungsbedarf der öffentlichen Stellen, für die das Informationsfreiheitsrecht noch Neuland war. Nachdem diese sich mit dem IZG LSA vertraut gemacht haben, pendelt sich die Zahl der Anfragen auf ein normales Niveau ein. Der Beratungsbedarf bleibt jedoch nach wie vor hoch.
Der erhebliche Anstieg der Eingaben um über 39 % bedeutet zunächst einmal, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den öffentlichen Stellen in wesentlich größerem Umfang als bisher um den Zugang zu amtlichen Informationen streiten. Tatsächlich zeigen die Eingaben, dass das Informationszugangsrecht zielgerichtet genutzt wird, um Einblick auch in sensiblere Vorgänge zu erhalten. Dass es insgesamt mehr Streitfälle gibt, dürfte aber auch darauf beruhen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte stärker als bisher nutzen und mehr Anträge als bisher stellen. Zudem erkennen die Behörden Anträge nach dem IZG LSA besser als früher, da sie zunehmend sensibilisiert sind. Insgesamt könnte die Zahl der Eingaben noch höher liegen, wenn das Gesetz in der Bevölkerung noch bekannter und die Ausübung der Rechte nicht mit so hohen Kosten verbunden wäre. Ich hatte dies bereits in meinem I. Tätigkeitsbericht kritisiert (vgl. Nr. 3.6.2.). Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes oder zur Kostensenkung greifen erst langsam oder reichen nicht aus (vgl. Nrn. 5.3 und 5.4 dieses Tätigkeitsberichts).
Zu beobachten ist ferner, dass die Eingaben zunehmend komplexer und umfangreicher werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Vertragsunterlagen auf ihre Zugangsfähigkeit zu prüfen sind. Die Prüfung ist in vielen Fällen umfangreich und zeitaufwendig. Allerdings spricht auch das Ergebnis für sich: In knapp 3/4 der Fälle konnte ich feststellen, dass Fehler bei der Behandlung der Informationszugangsanträge gemacht worden waren, und für den Petenten einen vollständigen oder zumindest teilweisen Informationszugang erreichen. Eine Eingabe wurde wegen kommunalrechtlicher Verstöße sogar ein Fall für die Kommunalaufsicht (vgl. Nr. 7.1 dieses Tätigkeitsberichts).