Menu
menu

I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

3.5.3. Fortbildung

Höchst erfreulich war, dass die Behörden gerade in der Anlaufphase des Gesetzes mein Fortbildungsangebot genutzt haben. Es bestand auch ein außerordentlich hoher Bedarf, der sich darin zeigte, dass ich allein im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 12 ganztägige Seminare zu halten hatte.

Die Vorbereitung und Durchführung der Fortbildung der Behörden war sehr zeitaufwändig und wurde von meinem Referenten durchgeführt. Sie umfasste die verfassungsrechtlichen Grundlagen, den Zweck und die Systematik des Gesetzes, den Inhalt und Umfang des Informationszugangsanspruchs (Konkurrenzen), die Ausschlussgründe, den Verfahrensablauf, insbesondere die Beteiligung Dritter, die Kosten, die Rechtsbehelfe, das Verfahren zur Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Veröffentlichungspflichten der Behörden sowie die Evaluation des Gesetzes.

Weitere Vorträge wurden beim Landkreistag sowie im Rahmen des Erfahrungsaustauschs mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte gehalten.