II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
5.3.1 Die Stellungnahme der Landesregierung
Die Stellungnahme der Landesregierung zu meinem I. Tätigkeitsbericht wurde als LT-Drs. 6/131 (165 kByte) veröffentlicht. Sie ist damit der Öffentlichkeit zugänglich. Ich möchte mich daher auf einige weiterführende Aussagen, die für meine Tätigkeit und die Weiterentwicklung des Informationszugangsrechts relevant waren, konzentrieren.
Es ist überaus erfreulich, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen (z. B. dem Kommunalrecht oder dem Gebührenrecht) mit der Landesregierung in der Analyse über den gegenwärtigen Stand der Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt ein Konsens besteht. Die Landesregierung hat mich - auch dies ist eine Besonderheit - in ihrer Stellungnahme ausdrücklich gebeten, auch solchen Eingaben nachzugehen, die nicht in meine Zuständigkeit für das IZG LSA fallen, sondern bereichsspezifisches Informationszugangsrecht betreffen. Auch will sie trotz ihrer Bedenken die Höhe der Gebühren nach der IZG LSA KostVO noch einmal überprüfen. Darüber hinaus hat sie einen Teil der in meinem I. Tätigkeitsbericht vorgetragenen Verbesserungsvorschläge, wie z. B. die Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes durch die Intensivierung behördlicher Veröffentlichungspflichten, im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen meines Tätigkeitsberichts bereits aufgegriffen (vgl. Nrn. 5.3.3 und 5.4.2).
Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass die meisten wichtigen Vorhaben, in denen ein Konsens zu bestehen scheint, wie z. B. die Zusammenlegung der Landesinformationsfreiheitsgesetze in einem einheitlichen Gesetz, die Reduzierung mit dem IZG LSA kollidierender bereichsspezifischer Informationszugangsregelungen oder die Harmonisierung der Ausschlussgründe erst im Rahmen der Evaluierung geprüft und im Anschluss daran eine abschließende Entscheidung getroffen werden soll. Ich bitte daher die Landesregierung, den eingeschlagenen Weg im Sinne der bisher angestrebten positiven Weiterentwicklung des Informationszugangsrechts fortzusetzen.