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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

11.1 Archivgesetznovelle und Landesorganisationsgesetz in Kraft getreten

In meinem III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit habe ich über die Novellierung des Archivgesetzes (Nr. 5.4.2) und das geplante Landesorganisationsgesetz (Nr. 5.4.3) berichtet. Beide Gesetze sind mittlerweile in Kraft getreten.

Im Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA – GVBl. LSA 2015, 314) ist nunmehr geregelt, dass Unterlagen, die vor ihrer Übergabe an das Landesarchiv Sachsen-Anhalt bereits einem gesetzlichen Informationszugang offen gestanden haben, schon vor Ablauf der Schutzfristen jedermann auf Antrag zur Nutzung zugänglich zu machen sind, soweit dem besondere Verfahrensvorschriften nicht entgegenstehen, § 10 Abs. 4a Satz 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 ArchG LSA. Die Entscheidung über den Informationszugang trifft das Landesarchiv Sachsen-Anhalt im Benehmen mit der abgebenden Stelle.

Im Landesorganisationsgesetz (OrgG LSA – GVBl. LSA 2015, S. 554) ist erfreulicherweise mit § 3 Abs. 1 Satz 3 eine Regelung aufgenommen worden, nach der die Open-Government-Prinzipien „Transparenz, Partizipation und Kooperation“ zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung dieser Prinzipien ist nach § 3 Abs. 3 OrgG LSA durch ein Gesetz zu regeln. Dieser Gesetzesauftrag ist bisher noch nicht erfüllt. Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag erklärt, ein Open-Government-Gesetz erlassen zu wollen (vgl. Nr. 9.3).