II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
9.4 Verwirklichung von Open Data auf Landesebene durch die Schaffung eines Landesinformationsregisters
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 12. Juli 2012 (LT-Drs. 6/1299, 70 kByte) die Landesregierung aufgefordert, zur Erhöhung der Transparenz und Bürgernähe von Verwaltung und Politik sowie zur zielgerichteten Erschließung des mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) verbundenen Effizienzsteigerungs- und Gestaltungspotentials eine EGovernment-Strategie vorzulegen, die mit den laufenden Aktivitäten zur Modernisierung der Informationstechnologie der Landesverwaltung und dem Struktur- und Aufgabenwandel der öffentlichen Verwaltung abgestimmt ist.
Die Landesregierung hat diesen Handlungsauftrag aufgegriffen und eine Strategie "Sachsen-Anhalt digital 2020" entwickelt. Gegenstand dieser Strategie vom Oktober 2012 (MBl. LSA S. 585) soll auch die Verwirklichung von Open Government sein. Dazu sollen, soweit erforderlich, auch die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Als landespolitische Ziele werden in dem Strategiepapier u. a. die Stärkung des Bürgerdialogs, mehr Transparenz in der Verwaltung, neue Zugangskanäle zur Verwaltung und Online-Angebote der Landesverwaltung genannt.
Konkrete Überlegungen, wie Open Government auf Landesebene ein- und umgesetzt werden könnte, finden sich in dem Strategiepapier dagegen nicht. Es wird lediglich auf die geplante Entwicklung einer von Bund und Ländern betriebenen Open-Government-Plattform, in der Verwaltungsdaten auf freiwilliger Basis eingestellt werden sollen, verwiesen (vgl. Nrn. 9.1 und 9.3 dieses Tätigkeitsberichts). Ferner werden die sich aus verschiedenen Bundesgesetzen ergebenden Veröffentlichungspflichten, wie z. B. die Insolvenzbekanntmachungen, als Open-Government-Projekt genannt. Aus dieser Beschreibung wird deutlich, dass Sachsen-Anhalt bei der Verwirklichung von Open Government noch am Anfang steht.
Ich habe daher in einer Sitzung des IKT-Rates (des IKT-strategischen Gremiums des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik auf Staatssekretärsebene mit Beratungs- und Unterstützungsfunktion) darauf hingewiesen, dass die in dem Strategiepapier angesprochenen Ziele nach mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Weiteres erreicht werden könnten, wenn die Landesregierung dem Beispiel anderer Bundesländer folgen würde und im IZG LSA die rechtlichen Voraussetzungen für ein eigenes elektronisches Landesinformationsregister geschaffen würden.
Ein solches Internetregister würde für Sachsen-Anhalt einen erheblichen Fortschritt bedeuten und eine echte Innovation darstellen, da es einer aktiven Öffentlichkeit ermöglichen würde, staatliches Verwaltungshandeln von außen her zur Kenntnis zu nehmen, nachzuvollziehen und im Zweifel sogar zu kontrollieren, ohne dass mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen werden müsste. Die Einführung eines Informationsregisters liegt auf der Hand. Öffentliche Stellen des Landes Sachsen-Anhalt sind bereits jetzt nach § 11 Abs. 3 IZG LSA verpflichtet, geeignete Informationen im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgt derzeit jedoch dezentral auf den Homepages der jeweiligen öffentlichen Stellen, so dass die Bürgerinnen und Bürger mühsam die von ihnen begehrten Informationen bei den verschiedenen Stellen ausfindig machen müssen. Es lässt sich kein vernünftiger Grund erkennen, warum diese Daten - die nach der geltenden Rechtslage ohnehin veröffentlicht werden müssen - den Bürgerinnen und Bürgern nicht auch zentral in einem Informationsregister zur Verfügung gestellt werden können. Damit würde sich Sachsen-Anhalt zudem in die Gruppe der Länder einreihen, die ein Informationsfreiheitsgesetz der neuen Generation bzw. Premium-Informationsfreiheitsgesetz besitzen (vgl. Nr. 4.2.2 dieses Tätigkeitsberichts).
Nachdem über die geplante Änderung des Rechts der Weiterverwendung in der EU sowie das geplante E-Government-Gesetz des Bundes Daten von öffentlichen Stellen ohnehin in maschinenlesbarer Form aufbereitet werden müssen bzw. die elektronische Aktenführung näher rückt, dürfte der Aufbau eines Landesinformationsregisters auch realisierbar sein. Entsprechendes Expertenwissen ist in Sachsen-Anhalt im Übrigen auch vorhanden. Dies zeigt der nach dem Geodateninfrastrukturgesetz des Landes-Sachsen-Anhalt erfolgte Aufbau eines Geodatenportals, aus dem Geodaten abgerufen werden können.
Die Einführung eines Landesinformationsregisters sollte m. E. nicht nur in das IKT-Strategiepapier der Landesregierung, sondern auch in das von der Enquete-Kommission "Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen, bürgernah und zukunftsfähig gestalten" (vgl. LT-Drs. 6/968, 88 kByte) zu entwickelnde Gesamtkonzept für die Verwirklichung von Open Government auf Landes- und Kommunalebene aufgenommen werden.
Bei der Landesregierung ist zu diesem herausragenden Thema noch eine deutlich zögernde Haltung festzustellen. So finden sich auch in der Antwort der Landesregierung vom 7. Januar 2013 auf den o. g. Landtagsbeschluss vom 12. Juli 2012 zu Perspektiven eines ganzheitlichen E-Government-Konzepts eben nur Aussagen zur Stärkung von E-Partizipation, nicht aber zu einem landeseigenen Open-Data-Portal (LT-Drs. 6/1742, 144 kByte und 6/1299, 70 kByte).