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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

9.1 Begriff und Fahrplan

Open Government beschreibt - vereinfacht gesagt - die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. Open Data oder Open Government Data ist dabei das Mittel, mit dem sich Regierung und Verwaltung öffnen wollen, nämlich die öffentlich verfügbare Bereitstellung von Datenbeständen der öffentlichen Hand regelmäßig als Rohdaten zur Weiterverwendung und Weiterverbreitung. Ausgenommen von der Weitergabe sollen lediglich schutzwürdige Daten wie z. B. personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sein.

In ihrem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" vom 18. August 2010, in dem die Bundesregierung ihre Strategien und Projekte für die weitere Modernisierung der Verwaltung vorgelegt hat, hat sie für die Verwirklichung von Open Government einen Fahrplan entwickelt. Bis 2013 will sie wesentliche Elemente für ein offenes Regierungshandeln umsetzen. Die vorhandenen Strukturen sollen vernetzt und ein einfacherer Zugang zu den Informationen ermöglicht werden. Es soll deshalb - dort, wo es rechtlich möglich und zweckmäßig ist - ein freier Zugang zu Informationen der Verwaltung geschaffen werden, um einerseits die Aufgabenerledigung der Verwaltung zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.

Hierzu hat das Bundesministerium des Innern das Projekt Open Government Data gestartet, dessen Schwerpunkt bei der Bereitstellen von Daten der öffentlichen Hand in maschinenlesbaren Formaten zur Weiterverwendung durch Dritte liegt. Durch die Verknüpfung von offenen Daten sollen neue Informationszusammenhänge hergestellt werden. Offene Daten sollen die Informationsbasis der Bürger verbreitern und so einen erheblichen Beitrag für eine bessere Teilhabe bieten. Das Projekt setzt sich aus neun Meilensteinen zusammen und soll als Ergebnis des 5. Nationalen IT-Gipfels 2010, an dem Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt waren, bis 2013 in den Aufbau einer zentral zugänglichen, den Interessen der Nutzer an einem einheitlichen, leichten und benutzerfreundlichen Zugriff gerecht werdenden Open-Data-Plattform einmünden. Sie soll Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen vernetzen und den Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie den fachlichen Qualitätserwartungen der Nutzer gerecht werden.

Die neun Meilensteine bestehen aus dem o. g. Regierungsprogramm (Phase 1), dem 5. Nationalen IT-Gipfel (Phase 2), dem Vergabeverfahren für eine Studie zu Open Government und die optionale Realisierung eines Prototypen einer Open-Government-Plattform (Phase 3), der Aufnahme des Projektes Open Government als eine Schwerpunktmaßnahme des IT-Planungsrats (Phase 4), in einem Wettbewerb für die Schaffung von Anwendungen, um Daten nutzbar zu machen (Phase 5), der Prämierung des Gewinners (Phase 6), einer Online-Konsultation zu dem von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelten Eckpunktepapier zu Open Government (Phase 7), die Entwicklung und Veröffentlichung der Studie Open Government Data Deutschland (Phase 8) sowie der Auftragserteilung für den Aufbau einer Open-Data-Plattform von Bund und Ländern (Phase 9).

Die Meilensteine bzw. Phasen 1 bis 8, die den Aufbau der Online-Plattform vorbereiten sollten, sind mittlerweile abgeschlossen. Der einjährige Testbetrieb der Bund-Länder-Online-Plattform, an der dann wohl auch Sachsen-Anhalt beteiligt wäre, wurde im Februar 2013 gestartet (GOVDATA - das Datenportal für Deutschland). Unter informationszugangsrechtlichen Gesichtspunkten sind vor allem das Eckpunktepapier und die Studie "Open Government Data Deutschland" von Interesse.