II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
6.7 Konkurrenzen
In meinem I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Nr. 4.7.) hatte ich bereits darauf verwiesen, dass die Prüfung, ob das IZG LSA zur Anwendung kommt, sowohl für die Behörden als auch den Petenten nur schwer zu bewältigen ist. Vor diesem Hintergrund ist es als überaus positiv zu bewerten, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu meinem I. Tätigkeitsbericht festgestellt hat, dass eine Zusammenführung von Vorschriften zum Informationszugang durchaus den Grundsätzen entspräche, die die Landesregierung in ihrem Beschluss zu Leitlinien für Vorschriften- und Bürokratieabbau vom 21. Oktober 2008 (MBl. LSA S. 732) aufgestellt hat. Auch eine Zusammenfassung der verschiedenen Informationszugangsregelungen in einem einheitlichen Modellgesetz zur Informationsfreiheit kann nach ihrer Auffassung mittelfristig eine Möglichkeit darstellen, eine bessere Verzahnung der verschiedenen Informationszugangsregelungen auf Landesebene zu erreichen (vgl. zum Bundesrecht Nr. 3.2.1). Ebenso will sie bereichsspezifische Regelungen des Landesrechts auf ihre Notwendigkeit überprüfen. Bis diese wichtigen Themen im Rahmen der Evaluierung geprüft werden können, muss in der Praxis das geltende Recht angewandt werden. Auf drei Gesichtspunkte möchte ich dabei besonders eingehen: Meine Prüfungskompetenz, die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt, die kritisch zu hinterfragen ist, sowie eine erste Tendenz aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Übersicht Kapitel 6.7