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Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt

Die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit werden gem. § 12 Abs. 2 IZG LSA vom Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 endete die Amtszeit des bisherigen Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose. Die Wahl einer bzw. eines neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ist bisher nicht erfolgt.

Bis zur Bestellung einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers wird der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i.V.m. § 22 Abs. 3 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt durch den Direktor der Geschäftsstelle, Herrn Albert Cohaus, vertreten. Für die Dauer der Vertretung hat der Direktor der Geschäftsstelle die Befugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit inne.