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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

5.3 Reaktionen auf den I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Am 14. Dezember 2010 habe ich meinen I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit der Öffentlichkeit vorgestellt (LT-Drs. 5/3001). Die Premiere stieß dabei in den Medien auf eine hohe Resonanz. Dass die Landesregierung in ihrer Presseerklärung vom 7. Juni 2011 zu ihrer Stellungnahme zu meinem I. Tätigkeitsbericht feststellte, dass ich mich von Anfang an in meiner Rolle als fachkundiger Mittler zwischen der Verwaltung und den um Informationszugang bemühten Antragstellern bewährt habe, stellt eine Wertschätzung meiner Behörde dar.

Erfreulich war zunächst, dass der Landtag in einer seiner ersten Reaktionen beschloss, sich mit dem Tätigkeitsbericht in der neuen Legislaturperiode zu befassen und diesen zu debattieren (LT-Drs. 5/88/3072 B). Ebenso erfreulich war, dass die Landesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Informationszugangsgesetz, die auf den Tätigkeitsbericht Bezug nahm, den Erfolg des Gesetzes hervorhob und damit von vornherein klarstellte, im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes eine Fortentwicklung des geltenden Informationszugangsrechts anzustreben (LT-Drs. 5/3146).

Übersicht Kapitel 5.3

5.3

Reaktionen auf den I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

5.3.1

Die Stellungnahme der Landesregierung

5.3.2

Die Ausschussberatungen und der Beschluss des Landtags zum Informationszugangsgesetz

5.3.3

Beschlussrealisierung der Landesregierung