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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

Beratung der Behörden

Zu meinen elementaren Aufgaben gehört außerdem die Beratung der Behörden, da nur über sie rechtzeitig Konfliktfälle vermieden werden können. Die Beratung erfolgt in der Praxis durch mein Informationsangebot (Anwendungshinweise, Prüfschema), durch Fortbildung oder im Rahmen konkreter Anfragen der Behörden. Erfreulicherweise wenden sich bei Zweifelsfragen oder Problemfällen viele Behörden an mich, bevor sie in der Sache eine Entscheidung treffen. Dadurch konnte die Zahl der Eingaben bzw. der Streitfälle niedrig gehalten werden. 

Übersicht Kapitel 3.5.

3.5.

Beratung der Behörden

3.5.1.

Anwendungshinweise zum IZG LSA

3.5.2.

Prüfschema

3.5.3.

Fortbildung