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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

3.5.2. Prüfschema

Aufgabe eines Kommentars ist die Kommentierung einer bestimmten Vorschrift. Aus ihm ergibt sich deshalb im Regelfall nicht, wie ein IZG LSA-Antrag  zu prüfen ist. Ich habe daher den Behörden neben den Anwendungshinweisen ein von mir entwickeltes Prüfschema zur Verfügung gestellt, aus dem sich der Aufbau einer Prüfung eines klassischen IZG LSA-Antrags entnehmen lässt. Hilfreich bei der Entwicklung des Prüfschemas war dabei der Umstand, dass sich der Prüfungsaufbau aus der gesetzlichen Systematik herleiten lässt (s.o. 2.5.5).