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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

8.2 Die Digitale Agenda des Landes Sachsen-Anhalt – Teil II

 Im Zeitraum meines IV. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit befand sich die Digitale Agenda des Landes Sachsen-Anhalt noch in der Entstehungsphase (vgl. Nr. 9.1 des IV. Tätigkeitsberichts). Im März 2018 wurden die Arbeiten abgeschlossen und die Agenda der Öffentlichkeit vorgestellt. Aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht ist zunächst einmal positiv hervorzuheben, dass der Aufbau eines Informationsregisters in die Digitale Agenda aufgenommen wurde. Außerdem will das Land die Bestrebungen der Kommunen zur Öffnung hin zu einer Open-Data-Community fördern und weitere Open-Data-Quellen generieren.
 
Daneben sieht die Agenda die Förderung sog. regionaler Digitalisierungszentren vor, in denen neue Ideen aus Wirtschaft und Wissenschaft in einer Region gezielt zusammengebracht werden sollen, um innovative und digitale Entwicklungskonzepte wie Smart City bzw. Smart Region zu erstellen und umzusetzen.
 
Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Digitale Agenda mit keinem Wort auf eine Open-Data-Strategie eingeht, deren Einführung die Enquete-Kommission des Landtages zur Verwaltungsmodernisierung bereits im Jahr 2015 gefordert hatte (siehe Nr. 8.3).
 
Das Ziel der Agenda, weitere Open-Data-Quellen zu generieren, wird in der Praxis deutlich verfehlt. Ich möchte dies an einem Beispiel erläutern: Die Initiative Intelligente Vernetzung des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt die „smarte“ Entwicklung in der Altmark. Am 30. August 2018 führte sie gemeinsam mit dem Altmarkkreis Salzwedel und dem Wirtschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt einen Regionen-Workshop „Smart-Cities“ und „Smart Regions“ durch (vgl. Nr. 8.5). Ein Ergebnis des Workshops war, dass der – bislang fehlende – Zugang zu amtlichen Daten und Geodaten für Betriebe geschaffen werden soll. Das ist nichts anderes als eine Forderung nach Open Data. Fördergelder für regionale Digitalisierungszentren werden teilweise nutzlos vergeben, wenn die Daten, die man für die Umsetzung der digitalen Projekte benötigt, für die Regionen in Datenbanken nicht vorhanden sind. Der Erfolg solcher Projekte hängt also auch vom Umsetzungsstand von Open Data ab. Die Förderung regionaler Digitalisierungszentren (z. B. Fördermittel von EU und Land) sollte also mit der Entwicklung von Open-Data-Konzepten einhergehen.
 
Es passt ins Bild, dass im 1. Umsetzungsbericht des Wirtschaftsministeriums des Landes zur Digitalen Agenda keine konkreten Maßnahmen zur Generierung neuer Open-Data-Quellen sowie zur Förderung einer Open-Data-Community in den Kommunen genannt werden.
 
Das Ministerium hat im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung bei der Beratung des IV. Tätigkeitsberichts vorgetragen, dass es wesentlich mehr Open Data in die Praxis umsetzen möchte, aber darauf warte, dass hierfür die Rechtsgrundlagen geschaffen würden. Mit § 11 Abs. 3 IZG LSA gibt es jedoch bereits eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt, der Wirtschaft amtliche Informationen im Wege von Open Data zur Verfügung zu stellen. Auf das Informationsregister muss man nicht warten.
 
Insgesamt wird bei diesen Themenkomplexen zugleich das Problem deutlich, dass mit dem Innen-, dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium drei Ministerien für Teilbereiche von Open Data zuständig sind; wichtiger Datenlieferant für Open Data ist das Landesentwicklungs- und Verkehrsministerium. Daher drängt sich der Gedanke auf, die Zuständigkeiten bei einem Ministerium, z. B. einem neu zu schaffenden Digitalministerium, zu bündeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, das zwar die Digitale Agenda für den Bereich der Wirtschaft verantwortet, ist nicht für E-Government und Open Government zuständig.