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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

6.1 Einführung

In meinem III. Tätigkeitsbericht hatte ich bereits dargestellt, dass ich die Enquete-Kommission des Landtages von Sachsen-Anhalt „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ ausführlich in informationszugangs- wie auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht beraten hatte. Ich hatte dazu 12 Kernempfehlungen zu Datenschutz und Informationsfreiheit abgegeben (vgl. Nr. 5.5 sowie Anlage 3 des III. Tätigkeitsberichts).

Nachdem sich im Rahmen der parallel durchgeführten Gesetzesevaluierung bereits abzeichnete, dass die Ministerialverwaltung keine Schritte für eine Verbesserung des Informationsfreiheitsrechts unternehmen würde, habe ich 20 Schlussfolgerungen und Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt aufgestellt (vgl. Nr. 7.3 des III. Tätigkeitsberichts) und der Enquete-Kommission übersandt. Ich habe dies auch mit der Hoffnung verbunden, dass die Enquete-Kommission die notwendigen politischen Impulse geben würde (vgl. Nr. 11 des III. Tätigkeitsberichts). Meine Empfehlungen konnten bei der Abfassung des Abschlussberichts aus zeitlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Dennoch hat die Enquete-Kommission in ihrem Abschlussbericht den Weg für eine Verbesserung des Informationsfreiheitsrechts vorgegeben (siehe Nr. 6.2).