Menu
menu

IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

6.2 Ergebnisse des Abschlussberichts

Am 1. September 2015 hat die Enquete-Kommission ihren Abschlussbericht nach dreijähriger Tätigkeit vorgelegt (LT-Drs. 6/4331 vom 31. August 2015).

Sie hält nicht nur die Schaffung eines E-Government-Gesetzes, sondern auch die zügige Einführung der elektronischen Akte für notwendig, da diese eine Grundvoraussetzung für E- und Open Government sei. Sie weist ferner darauf hin, dass die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz und die elektronische Aktenführung in der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt aufeinander abgestimmt werden müssen. Das ist logisch. Wenn in der Justiz zukünftig die elektronische Aktenführung verpflichtend wird, macht es keinen Sinn, dass die Landesverwaltung noch mit der Akte in Papierform arbeitet. Die Einführung der elektronischen Akte spart außerdem langfristig Zeit und Geld und vereinfacht den Aufbau eines zentralen Informationsregisters.

Die Enquete-Kommission hat sich in ihrem Abschlussbericht für die Schaffung eines Informationsregisters ausgesprochen und erachtet dabei, wenn nötig, auch eine gesetzliche Regelung für sinnvoll. Auffällig ist auch der Umstand, dass die Enquete-Kommission über die Fraktionsgrenzen hinweg die Zusammenführung des allgemeinen Informationszugangsrechts mit dem Umweltinformations- und dem Verbraucherinformationsrecht empfohlen hat.

Die Landesregierung hat sich in ihrem Bericht zur Evaluierung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (vgl. hierzu Nr. 7.1) noch gegen eine solche Zusammenlegung gestellt.  Dann hätten nämlich die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert werden müssen. Diese wenig nachvollziehbare Haltung der Landesregierung hat die Enquete-Kommission nicht überzeugt.

Sachsen-Anhalt braucht nach Auffassung der Enquete-Kommission eine E- und Open-Government-Strategie. Die IKT-Strategie der Landesregierung „Sachsen-Anhalt digital 2020“ ist im Bereich des E-Government fortzuschreiben und um eine Open-Government-Strategie zu erweitern. Dazu ist die Strategie und nicht nur deren Umsetzungsplan anzupassen. Auch dem kann nur zugestimmt werden.