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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

5.5 Beratung der Enquete-Kommission

Zielstellung der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ ist es nach dem LT-Beschluss in Drs. 6/968 vom 22. März 2012, die Entwicklung der Landes- und Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt spürbar voranzubringen. Nach dem Einsetzungsbeschluss „muss es mehr Transparenz im Verwaltungshandeln und eine stärkere Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in öffentliche Entscheidungsprozesse geben“. Die Enquete-Kommission befasst sich auch mit der Frage, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Erarbeitung und Umsetzung einer Open-Government-Strategie zu realisieren. Sie will prüfen, auf welche Weise mittel- und langfristig Open-Government-Elemente als Teil der Alltagspolitik etabliert werden können. Die Aufgabe der Enquete-Kommission besteht darin, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, wie mehr Bürgernähe sowie Bürgerorientierung im Verwaltungshandeln erzielt werden kann. Die Verbesserung der bürgerschaftlichen Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten sind zentrale Arbeitskriterien der Enquete-Kommission. Sie soll weiterhin prüfen, wie die Bürgerinnen und Bürger durch internetgestützte Verfahren (E-Partizipation) in ihrer Rolle als Partner der Verwaltung bei der politischen Entscheidungsfindung gestärkt werden.

In einer Anhörung am 19. April 2013 habe ich darauf hingewiesen, dass sich damit die Ziele und Aufgaben der Enquete-Kommission in einem wesentlichen Bereich mit denen des IZG LSA decken. Dieses gewährt einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch zu allen amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt, um den Wünschen der Menschen nach mehr Mitsprache beim Handeln der Verwaltung, nach mehr Transparenz und nach mehr bürgerschaftlicher Kontrolle Rechnung zu tragen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurf zum IZG LSA, LT-Drs. 5/748). Damit die Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Entscheidungen stärker einbezogen werden, gewährt das IZG LSA ihnen nicht nur einen individualrechtlichen Informationszugangsanspruch, sondern regelt proaktive Veröffentlichungspflichten der Behörden, die von sich aus geeignete Informationen ins Internet einstellen sollen. Insbesondere durch eine Fortentwicklung des IZG LSA lassen sich die Information und damit auch die Einbeziehung der Bevölkerung in Entscheidungen erheblich verbessern.

Ich habe daher die Enquete-Kommission auf meine Vorschläge zur Verbesserung des IZG LSA hingewiesen. Hierzu zählen beispielsweise die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzbuches sowie die Aufnahme eines Informationsregisters in das Landesrecht. Ich habe empfohlen, dass sich Sachsen-Anhalt an der Gemeinsamen Open-Data-Plattform von Bund und Ländern (GOV-DATA) beteiligen sollte und ein eigenes Landes-E-Government-Gesetz sowie eine Open-Data-Strategie benötigt.

Nachdem die Enquete-Kommission nunmehr zwei Zwischenberichte verfasst hat, sind die Vorschläge der von ihr angehörten Sachverständigen in einem Bewertungsraster zusammengefasst worden. Sie werden von den Fraktionen bewertet und der Landesregierung zur Stellungnahme vorgelegt.

In diesem Zusammenhang hatte ich am 7. November 2014 erneut Gelegenheit, zu den für die Enquete-Kommission relevanten datenschutz- und informationsfreiheitsrechtlichen Themen vorzutragen:

Ich habe der Enquete-Kommission berichtet, dass auf Arbeitsebene zwar Workshops mit den zuständigen Ressorts stattgefunden haben, die inhaltlich auch eine Diskussion zur Erforderlichkeit der Überarbeitung der IT-Strategie sowie die Notwendigkeit der Entwicklung einer E- und Open-Government-Strategie betrafen (vgl. Nr. 6.4). Auf Seiten der zuständigen Ressorts bestehen allerdings Vorbehalte, insbesondere auch unter finanziellen Gesichtspunkten; vorgetragen wurde, dass der politische Wille zur Umsetzung dieser Ziele deutlicher zum Ausdruck kommen müsse. Eine aktuelle offizielle Position der Landesregierung für eine E- und Open-Government-Strategie liegt mir aber nicht vor, obwohl der Umsetzungsplan zur IT-Strategie um das Vorhaben eines E-Government-Gesetzes ergänzt wurde (Stand Mai 2014).

Hindernisse werden u. a. auch bei der Einführung der sog. „E-Akte“ gesehen, obwohl die elektronische Aktenführung in Form eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) in jeder Behörde eine Grundvoraussetzung für eine effiziente digitale Verwaltung bildet und zugleich Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der E- oder Open-Government-Strategie ist. Im Umsetzungsplan zur IT Strategie ist die flächendeckende Einführung eines DMS/VBS für das Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 vorgesehen. In der 1. Sitzung des Strategiegremiums zum Projekt „Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz“ am 18. Juni 2014 hat das Finanzministerium die Pilotierung des Projektes „Elektronische Akte“ angekündigt. Nähere Informationen zu Start und Umsetzung zu diesem Projekt liegen mir nicht vor. Nach dem aktualisierten Umsetzungsplan ist hier eine intensive Kooperation und Abstimmung mit dem IT-Dienstleister Dataport und seinen Trägerländern beabsichtigt; es bestehe auch dringender Handlungsbedarf, um eine für diesen Bereich notwendige Softwarestandardisierung für das Land Sachsen-Anhalt nicht zu gefährden.

Da die Landesregierung in dem Masterplan Landesportal 2014-2016 die Einführung eines Landesinformationsregisters beschlossen hat, müsste eigentlich mit dem Aufbau und der Inbetriebnahme des Landesinformationsregisters spätestens Anfang des Jahres 2015 begonnen werden. Inwieweit die Betreuung des Landesinformationsregisters durch den IT-Dienstleister des Landes Sachsen-Anhalt Dataport in Betracht käme, ist bisher ungeklärt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das im Masterplan Landesportal 2014-2016 beschlossene Informationsregister noch nicht Bestandteil des aktualisierten Umsetzungsplanes zur Umsetzung der IKT-Strategie des Landes Sachsen-Anhalt wurde. Die angedachte Teilnahme des Landes Sachsen-Anhalt am bundesweiten Open-Data-Portal GOV-DATA findet sich ebenfalls nicht im Umsetzungsplan wieder.

Ich habe die Enquete-Kommission ferner darauf aufmerksam gemacht, dass nach meinem Kenntnisstand die Landesregierung nicht beabsichtigt, die IT-Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 zu überarbeiten und an die neuen Programme auf Bundesebene
– Digitale Agenda 2014-2017, Digitale Verwaltung 2020, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 – anzupassen. Diesen Umstand halte ich schon deshalb für problematisch, weil nach den Eckpunkten zum Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Ländern ausgebaut werden soll. Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 sieht wiederum die Schaffung einer gesetzlichen Open-Data-Regelung vor, mit der die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten mit einheitlichen Beschreibungen in maschinenlesbaren Formaten und unter Verwendung offener Lizenzen zum Grundsatz erklärt wird.

Ich habe daher der Enquete-Kommission in der Sitzung ein Papier übergeben, in dem ich aus datenschutz- und informationsfreiheitsrechtlicher Sicht Kernempfehlungen formuliert habe, die in den Vorschlagskatalog der Kommission aufgenommen worden sind (siehe Anlage 3).

Zu den Kernempfehlungen gehören aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht u. a.

  • der planmäßige Beginn des Aufbaus des von der Landesregierung im Masterplan Landesportal 2014-2016 beschlossenen Informationsregisters zum 1. Januar 2015

  • die Aufnahme des Informationsregisters in den Umsetzungsplan der Strategie Sachsen-Anhalt 2020 digital

  • die gesetzliche Regelung des Informationsregisters

  • die zügige Verabschiedung des Landesorganisationsgesetzes

  • die Aufnahme eines E-Government-Gesetzes in das Landesrecht

  • die Entwicklung einer E- und Open-Government-Strategie für Sachsen-Anhalt

  • der Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich von E- und Open Government, da dies in den Regierungsprogrammen der Bundesregierung ausdrücklich vorgesehen ist

  • die Einführung der elektronischen Akte als Grundvoraussetzung für E- und Open Government.

Diese Empfehlungen sind auch in meine Reformvorschläge für das IZG LSA eingeflossen (Nr. 7.3).