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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

5.1 Das Modell der Transparenzgesetze setzt sich durch

Während Sachsen-Anhalt noch ein Informationsfreiheitsgesetz der älteren Generation besitzt (vgl. bereits II. Tätigkeitsbericht, Nrn. 4.1 und 4.2), setzt sich in den Bundesländern mittlerweile das neue Modell der Transparenzgesetze durch. Dabei stellt der Staat von sich aus proaktiv amtliche Informationen über ein Transparenz- oder Informationsregister jedermann unentgeltlich zum Abruf und zur Weiterverwendung zur Verfügung (vgl. III. Tätigkeitsbericht Nr. 4.2.2). Zu diesen Bundesländern gehören mittlerweile Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein. Aus dieser Aufzählung kann man zugleich ersehen, dass es nicht nur die Stadtstaaten sind, die Informationsregister betreiben, wie es oftmals unzutreffend behauptet wird. Das Modell der Transparenzgesetze hat sich mittlerweile auch in den Flächenländern durchgesetzt. Sachsen-Anhalt kann sich dem nicht mehr entziehen.