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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

6.5 IKT-Strategie Sachsen-Anhalt – Kritik

Das Ministerium der Finanzen hat mir wiederholt mitgeteilt, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, die IT-Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 zu überarbeiten. Es soll lediglich zu Anpassungen des Umsetzungsplans der Strategie kommen. Diese Position hat das Ministerium in der Anhörung vor der Enquete-Kommission am 7. November 2014 noch einmal bekräftigt.

Ich halte dies für problematisch: Spätestens mit Inkrafttreten des neuen Landesorganisationsgesetzes (LT-Drs. 6/3155) verpflichtet sich das Land selbst, E- und Open Government gesetzlich zu regeln (vgl. § 3 des E-LOrgG). Sachsen-Anhalt braucht daher dringend eine E- und Open-Government-Strategie. Hinzukommt, dass das E-Government-Gesetz des Bundes für Landesbehörden bereits jetzt gilt, wenn sie Bundesrecht ausführen. Für Landesbehörden besteht, wenn sie Landesrecht ausführen, damit eine Regelungslücke, die es zu schließen gilt (vgl. Nr. 6.4).

Auch muss Sachsen-Anhalt seine Strategie an die neuen Programme auf Bundesebene – Digitale Agenda 2014-2017, Digitale Verwaltung 2020, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta –, in denen E- und Open Government sowie Open Data in Deutschland massiv vorangetrieben werden, anpassen. Diesen Entwicklungen kann sich Sachsen-Anhalt schon deshalb nicht entziehen, weil nach den Eckpunkten zum Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Ländern ausbauen will (vgl. Nr. 3.4).

Dementsprechend hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder mit ihrer Entschließung vom 9. Dezember 2014 „Open Data muss in Deutschland Standard werden!“ die Landesgesetzgeber aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, eine E- und Open-Government-Strategie zu entwickeln (vgl. Nr. 5.7.3). Davon ist Sachsen-Anhalt jedoch noch weit entfernt.

Ende September 2014 wurde mir vom Ministerium der Finanzen ein aktualisierter Umsetzungsplan zur Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 (Stand Mai 2014) übergeben. Dieser nimmt das Vorhaben eines Landes-E-Government-Gesetzes neu auf (vgl. Nr. 1 Umsetzungsplan), das aufgrund der im Entwurf des Landesorganisationsgesetzes vorgesehenen E- und Open-Government-Regelung (vgl. Entwurf zu § 3 LOrgG LSA) ohnehin auf der Agenda steht.

Bisher wurden auch erhebliche Hindernisse bei der Einführung der sog. elektronischen Akte („E-Akte“) gesehen, obwohl die elektronische Aktenführung in Form eines Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) in jeder Behörde eine Grundvoraussetzung für eine effiziente digitale Verwaltung bildet und zugleich Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der E- oder Open-Government-Strategie ist. Im Umsetzungsplan zur IT-Strategie ist nunmehr die flächendeckende Einführung eines DMS/VBS für das Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 vorgesehen. In der 1. Sitzung des Strategiegremiums zum Projekt „Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz“ am 18. Juni 2014 wurde vom Ministerium der Finanzen die Pilotierung des Projektes „Elektronische Akte“ angekündigt. Nähere Informationen zu Start und Umsetzung zu diesem Projekt liegen mir allerdings nicht vor. Nach dem aktualisierten Umsetzungsplan ist hier eine intensive Kooperation und Abstimmung mit Dataport und den Trägerländern beabsichtigt; es bestehe auch dringender Handlungsbedarf, um eine für diesen Bereich notwendige Softwarestandardisierung für das Land Sachsen-Anhalt nicht zu gefährden (vgl. Nr. 14 Umsetzungsplan).

Aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht ist es zudem nicht nachvollziehbar, dass das im Masterplan Landesportal 2014-2016 beschlossene Informationsregister, mit dessen Aufbau an dem 1. Januar 2015 nach dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 14. April 2014 begonnen werden muss, noch nicht Bestandteil des aktualisierten Umsetzungsplanes wurde. Es handelt sich hier schließlich um ein Zukunftsprojekt der Landesregierung. Eine angedachte Teilnahme des Landes Sachsen-Anhalt am bundesweiten Open-Data-Portal GOV-DATA findet sich ohnehin nicht im Umsetzungsplan wieder.