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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

3.4 Digitale Verwaltung 2020 und der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta

In Umsetzung der Digitalen Agenda 2014-2017 hat die Bundesregierung das Programm "Digitale Verwaltung 2020", den in ihr integrierten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 sowie ein Eckpunktepapier beschlossen (siehe BT-Drs. 18/3074 (neu)).

Das Programm "Digitale Verwaltung 2020“ zielt darauf ab, das E-Government-Gesetz im Bund koordiniert umzusetzen. Unter informationszugangsrechtlichen Gesichtspunkten ist das Regierungsprogramm vor allem deshalb bemerkenswert, weil es weitreichende Ziele enthält. Es sieht u. a. die Einführung einer gesetzlichen Open-Data-Regelung, die Schaffung von Open-Data-Ansprechpartnern in den Behörden, die Einführung der elektronischen Verwaltungsakte sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern vor.

Ich habe sowohl in der Anhörung der Enquete-Kommission des Landtages von Sachsen-Anhalt „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ am 7. November 2014 sowie gegenüber dem Innen- und dem Finanzministerium im Rahmen der Evaluierung des IZG LSA darauf hingewiesen, dass sich Sachsen-Anhalt diesen Entwicklungen schon wegen der Wahrung der Rechtseinheitlichkeit nicht wird entziehen können.