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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

5.6.1 Überblick

In meinem I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit hatte ich dargestellt, dass der Landesbeauftragte gem. § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 7 DSG LSA mit den Stellen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Informationsfreiheit in Bund und Ländern zuständig sind, zusammenarbeitet (vgl. Nr. 3.8.1. des I. Tätigkeitberichts). Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben hierzu eine zweimal jährlich zusammentretende Konferenz geschaffen, die durch einen in gleichem Turnus tagenden Arbeitskreis vorbereitet wird.

Die Konferenz erörtert aktuelle Themen der Informationsfreiheit, die für den Bund und die Länder von Bedeutung sind, wie Open Data und Open Government, das neue Verbraucherinformationsrecht, die Vereinheitlichung des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland, die Transparenz bei Verträgen zwischen dem Staat und Unternehmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie fasst in diesem Zusammenhang zumeist an die Gesetzgeber gerichtete Entschließungen, die die Verbesserung oder Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Deutschland zum Ziel haben. Erfreulicherweise erlangen die Entschließungen der Konferenz eine immer größere Bedeutung. Dies wird z. B. dadurch erkennbar, dass das OVG Nordrhein-Westfalen (NRW) in seiner viel beachteten Entscheidung über den Auskunftsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem WDR vier Entschließungen der Konferenz zur Begründung seines Urteils herangezogen hat (OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012, Az.: 5 A 166/10).

Über wesentliche Entschließungen im Berichtszeitraum gegen den Versuch der Einschränkung der EU-Transparenzverordnung durch den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft oder zur Aufnahme eines Rechts auf Informationszugang im Grundgesetz habe ich bereits berichtet (vgl. Nr. 2.2 und Nr. 3.1 dieses Tätigkeitsberichts). Darüber hinaus hat sich die Konferenz für die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen nach Maßgabe der Informationsfreiheitsgesetze (Anlage 7), die Stärkung von Open Data (Anlage 6) und den Zugang der Bürger zu einem europäischen Nanoprodukteregister (Anlage 9) ausgesprochen. Die im Berichtszeitraum gefassten Entschließungen sind im Anhang des Tätigkeitsberichts aufgeführt. Entschließungen, die insbesondere auch für Sachsen-Anhalt relevant sind, möchte ich im Folgenden gesondert erörtern.