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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

3.2 Die Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat Anfang 2011 das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer mit der Evaluierung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) beauftragt. Die Evaluation des Gesetzes wurde im Frühjahr 2012 abgeschlossen. Dazu wurde eine rechts- und eine sozialwissenschaftliche Analyse des Gesetzes vorgenommen, deren Erkenntnisse miteinander verknüpft wurden.

Die rechtswissenschaftliche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Rechtsprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungsbereich und Schutzvorschriften bzw. Ausnahmetatbestände (§§ 3 bis 6 IFG), wobei auch ländervergleichende und europarechtliche Bezüge berücksichtigt wurden.

Die sozialwissenschaftliche Analyse umfasste nach Angaben des Instituts quantitative und qualitative Erhebungen. Mittels einer Umfrageerhebung bei in Frage kommenden Bundesbehörden, Bundesorganen und -einrichtungen wurden ergänzend zu bereits vorhandenen statistischen Erhebungen des Bundesministeriums des Innern und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weitere Daten über die Inanspruchnahme des IFG, Auskunftsbeschlüsse der Behörden sowie über den Einfluss des IFG auf die Verwaltungsstruktur und -kultur gewonnen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden über leitfadengestützte Experteninterviews mit einer Auswahl von Behörden und Antragstellern vertieft.

Im Folgenden möchte ich zunächst die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation vom Mai 2012 schildern und anschließend die Bedeutung des Gutachtens für die Evaluierung des IZG LSA darstellen.

Übersicht Kapitel 3.2

3.2

Die Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes

3.2.1

Überblick über die Ergebnisse der Evaluation

3.2.2

Bedeutung des Gutachtens für die bevorstehende Evaluierung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt