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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

6.2. Ergebnisse der Kontrolle eines Landkreises

Die Kontrolle des Landkreises erfolgte im Wesentlichen unter vier Aspekten: Ich prüfte die organisatorischen Vorkehrungen, die der Landkreis zur Umsetzung des IZG LSA getroffen hatte, die Bearbeitung der Anträge, die Einhaltung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten sowie stichprobenartig die konkrete Behandlung von Informationszugangsanträgen.

Das Ergebnis fiel erfreulicherweise positiv aus. Nachbesserungsbedarf besteht im Landkreis bei nur wenigen Angelegenheiten, so z.B. im organisatorischen Bereich (vgl. 3.5.1) und bei den Veröffentlichungspflichten (vgl. 4.8).