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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

4.5. Probleme mit den Fristenregelungen

In vielen Eingaben wenden sich Petenten an mich und tragen vor, dass die um Informationszugang ersuchte Behörde ihren Antrag nicht fristgemäß bearbeitet und ihnen damit den aus ihrer Sicht statthaften Informationszugang bisher nicht gewährt habe. Ich habe dabei Fälle zu bearbeiten gehabt, in denen dem Antragsteller nahezu erst nach einem Jahr ein Informationszugang gewährt wurde. In der Praxis lassen sich die aus dem Bundesrecht übernommenen Fristenregelungen kaum einhalten.

Übersicht Kapitel 4.5.