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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

3.3. Information der Bevölkerung

Eine meiner gesetzlichen Aufgaben besteht in der Unterrichtung der Öffentlichkeit in Fragen des Informationsfreiheitsrechts. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stellte sich daher für mich die Frage, wie die Bürgerinnen und Bürger von ihren neuen Rechten erfahren, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen.

Übersicht Kapitel 3.3.