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Protokoll der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland

(3./4. Dezember 2008 in Schwerin)

TOP 1 - Eröffnung und Begrüßung
Herr Neumann eröffnet als Informationsfreiheitsbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Sitzung und begrüßt die anwesenden Kolleginnen und Kollegen.

Als neues Mitglied wurde der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Herr von Bose, begrüßt.

TOP 2 - Genehmigung der Tagesordnung
Der Berliner BDI schlägt als zusätzlichen TOP 8 die "Europaratskonvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten" vor. Unter TOP 9 "Verschiedenes" wird er kurz berichten über das UN-Abkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die ergänzte Tagesordnung wird so genehmigt.

TOP 3 - Berichte aus den Ländern
Sachsen-Anhalt
Der LfDI Sachsen-Anhalt berichtet, dass das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Es gab seither 6 Eingaben, ca. 20 allgemeine Anfragen von Bürgern und ca. 30 Anfragen von Behörden. Wegen des hohen Beratungsbedarfs wurden Anwendungshinweise zu dem IZG ins Internet gestellt. Es wurde ein zusätzlicher Referent für das IZG eingestellt. Demnächst sollen Seminare durchgeführt werden. Der LfDI Sachsen-Anhalt hat Hinweise gegeben, wie Anträge erfasst werden sollen. Die Landesregierung soll zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden das Gesetz evaluieren. Das Gesetz enthält keine Befristung.

Saarland
Der LfDI Saarland berichtet, dass die Anzahl der Eingaben seit der letzten Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Saarbrücken angestiegen ist. Im Hinblick auf die Landtagswahlen zeigten sich auch die Behörden interessierter als bisher.

Brandenburg
In Brandenburg sollen das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) und das Umweltinformationsgesetz (BbgUIG) zusammengeführt werden. Das BbgUIG tritt am 31.12.2008 außer Kraft. Die Landesregierung hat nunmehr einen Entwurf vorgelegt, der von einer Zusammenführung der Gesetze absieht und das brandenburgische Umweltinformationsgesetz nur noch entfristet.

Berlin
Der Berliner BDI berichtet, dass er den ersten Fall zum Verbraucherinformationsgesetz des Bundes vorliegen habe. Es geht um das sog. Smiley-Projekt. Restaurants und Lebensmittelgeschäfte können im Berliner Bezirk Pankow ab dem 1. Januar 2009 sog. Smileys erwerben. Diese werden an Betriebe und Restaurants vergeben, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität nachweisen konnten. Die Gewerbeaufsicht überprüft nach geltendem Recht schon jetzt und will in Zukunft mit einem Smiley versehene Bescheinigungen vergeben. Rechtlich gestalte sich die Sache kompliziert, da das VIG nur die Veröffentlichung von Negativmeldungen vorsehe. Positivveröffentlichungen können jedoch auf vertraglicher Grundlage zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Bezirksamt erfolgen. Die Bescheinigung kann nach der nächsten Lebensmittelkontrolle erneut erteilt werden. Der Betrieb kann die Teilnahme am Smiley-System jederzeit beenden. Die Bescheinigung ist dann zurückzugeben, und die entsprechenden Angaben sind im Internet-Angebot des Bezirksamts zu löschen. Am 1. Januar 2009 soll das Projekt starten.

Die Industrie- und Handelskammer läuft Sturm gegen das Projekt wegen möglicher Wettbewerbsverzerrungen, da nicht alle Gewerbetreibende gleichzeitig überprüft werden können.

Der Berliner BDI hat sich für zuständig erklärt.

Bund
Der BfDI veröffentlichte den ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit. Die Bundesregierung hatte dazu noch nicht Stellung genommen. Die Fallzahlen zum IFG verhielten sich leicht über dem Niveau vom Vorjahr. Die Kooperation mit den Ministerien funktioniere unterschiedlich gut; eher schlecht wird die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung beurteilt. Es wurden Kontrollbesuche durchgeführt im Bundesministerium für Bildung und Forschung und im Bundesministerium der Justiz. Der BfDI hat sich alle Fälle vorlegen lassen und insbesondere geprüft: die vorhandenen Anwendungserlasse, Vorgaben für Kosten und Gebühren und den Inhalt der Websites.

Der LfDI Sachsen-Anhalt bat den BfDI darum, das Kontroll- bzw. Prüfungsraster dem AKIF zur Verfügung zu stellen.

Des weiteren sei geplant, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu kontrollieren. Ein Schulungskonzept für Behörden ist bereits entwickelt worden.

Bremen
In Bremen werden jetzt die Fallzahlen erfasst und für 2007 nacherfasst. Die Ressortverantwortlichen melden dazu die statistischen Zahlen an die Senatorin für Finanzen (Koordinierungsstelle).

Diese bereite als bürgerfreundliche Alternative zur schriftlichen Anfrage auch ein elektronisches Antragsformular für den Informationszugang vor.

Es gibt ca. 4.000 Zugriffe pro Monat auf die Homepage des Informationsfreiheitsbeauftragten.

Der LDI verweist nochmals auf das zentrale elektronische Informationsregister und berichtet, dass alle Bremischen Gesetze und Verordnungen und ein Großteil der Verwaltungsvorschriften dort bereits abgebildet und damit öffentlich zugänglich seien. § 11 Abs. 3 BremIFG schreibe zwar nur vor, dass die nach in Kraft treten des Gesetzes erlassenen Verwaltungsvorschriften in dem elektronischen Informationsregister zu veröffentlichen seien, es würden jedoch auch jetzt schon ältere Vorschriften sukzessive mit aufgenommen werden.

Die Dokumente zu häufig angefragten Fällen sollen ebenfalls ins Internet gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen
Die LDI weist auf das Urteil des OVG NRW (8 A 1548/07) zur Anwendbarkeit des IFG bei sogenannten "Strohmännern" hin.

Weiterhin wird berichtet, dass die Veröffentlichung von Sponsorenleistungen, welche an die öffentliche Verwaltung ergangen sind, vorgesehen ist. Hierzu sollen zwischen den Parteien -Sponsor und Behörde - Verträge geschlossen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn die Einwilligung des jeweiligen Sponsors vorliegt.

Die LfDI Bremen und Niedersachsen erachten 1000.- EURO als Bagatellegrenze für eine Veröffentlichung für angemessen; der BfDI spricht sich ebenfalls für eine niedrige Bagatellegrenze aus.

Der LfDI Mecklenburg-Vorpommern führt aus, dass es im Land zwar einen Antikorruptionserlass gebe aber keine Veröffentlichungsregelung zum Sponsoring.

Mecklenburg-Vorpommern
Der LfDI berichtet, dass der 8.Tätigkeitsbericht in den Ausschüssen beraten worden ist, die Landesregierung aber weder zum ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit noch zum nichtöffentlichen Bereich Stellung genommen habe.

Das Finanzministerium habe aus dem Beschluss des BVerfG vom 10. März 2008 - 1 BvR 2388/03 - die Konsequenzen gezogen und dem LfDI und den Finanzämtern mitgeteilt, dass es an seiner bisher vertretenen Auffassung, die Vorschriften des IFG M-V würden nicht unmittelbar für das Besteuerungsverfahren gelten, so nicht mehr festhalte. Nach Feststellung des BVerfG sei für ein behördliches Ermessen bei der Entscheidung über die Auskunftserteilung kein Raum mehr. Diese Feststellung des BVerfG gelte ebenso in Bezug auf Anträge nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder. Der LfDI wertet dies auch als Erfolg der Entschließung der IFK zur "Transparenz in der Finanzverwaltung" vom 11.6.2008 in Saarbrücken.

Das Justizministerium des Landes hat mit Datum vom 25. November 2008 einen Erlass herausgegeben zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes M-V auf Gerichte und Staatsanwaltschaften und dabei auf einen Beschluss des BGH vom 5. April 2006 verwiesen (Anlage).

Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein berichtet über den IFG-Antrag eines Insolvenzverwalters. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (26 K 5324/06, Urteil vom 20.4.2007) hatte entschieden, dass die Insolvenzordnung (§ 97 Abs. 1, S. 1 InsO) einen Informationszugang nach dem IFG nicht ausschließt. Fiskalische Interessen des Bundes seien hier nicht einschlägig. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürften gegenüber einem Insolvenzverwalter ebenfalls nicht eingewandt werden.

TOP 4 - Geodatenzugangsgesetz im Bund und in den Ländern
Entschließung "Datenschutzgerechter Zugang zu Geoinformationen" auf der 76. DSK verabschiedet

In Brandenburg gibt es eine Kabinettsvorlage, die die Entschließung der DSK berücksichtigt hat. Brandenburg hat eine Einzelfallabwägung im Gesetz. Aus Sicht der LDA Brandenburg ist eine derartige Regelung allerdings nicht sonderlich praxistauglich. Es sehe insgesamt so aus, als ob eine Bewegung in Gang komme, den Informationszugang zu gestatten, die im Ergebnis auch zu Lasten des Datenschutzes gehen könne.

In Nordrhein-Westfalen wird der Gesetzentwurf zur Zeit in den Landtag eingebracht.

In Sachsen-Anhalt gibt es einen Referentenentwurf mit Stand vom 29. Oktober 2008, der der bayrischen Regelung sehr ähnlich ist und ebenfalls datenschutzrechtliche Regelungen berücksichtigt.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf angekündigt. Der LfDI verweist in diesem Zusammenhang auf seine Fachtagung 2009 zu Geodaten, die am 25. Juni in Neustrelitz stattfindet.

In Schleswig-Holstein und Bremen sind ebenfalls entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht worden.

In Berlin und im Saarland sind entsprechende Gesetzentwürfe (noch) nicht bekannt.

Der BfDI teilt mit, dass der Bundesrat dem Geodatenzugangsgesetz noch nicht zugestimmt habe.

TOP 5 - Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (AFIG)
- Diskussion auf Basis der (abgestimmten) Presserklärung -


LDI Bremen stellt dar, dass das AFIG zwischenzeitlich verabschiedet worden ist. Die vom LfDI Bremen und dem ULD S-H vorbereitete Presseerklärung könne daher jeder so verwenden, wie er dies für richtig halte.

Schleswig-Holstein erläutert, dass zwar die subventionsgewährenden Behörden von Bund und Ländern verpflichtet seien, Name, Familienname und die Gemeinde sowie die Höhe der gezahlten Beträge den Subventionsempfänger betreffend auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Portalbetreiber) zu veröffentlichen. Kritisiert wird jedoch, dass dem Transparenzgedanken insofern nicht ausreichend Rechnung getragen wird, als von einer Veröffentlichung des Förderungszwecks und des insoweit zugeflossenen Förderbetrags abgesehen wird.

Die Subventionsempfänger müssen in die Veröffentlichung ihrer Daten schriftlich einwilligen. Die Einwilligung ist Voraussetzung für den Empfang der Subventionen.

Die Konferenzteilnehmer waren sich darüber einig, dass die in der Presseerklärung formulierten Hinweise zu den Datenschutzrechten und den Widerspruchsrechten (die letzten beiden Absätze der PE) herausgenommen werden sollten. Insbesondere der BfDI und die LDA Brandenburg wiesen darauf hin, dass es schließlich eine spezielle Rechtsgrundlage zur Transparenz gebe und daher auch Einzelpersonen, wenn sie in den Genuss von Subventionen kommen wollen, eben auch mit einer Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sein müssten. Europäische Fördermittel seien Subventionen und nicht mit Sozialleistungen, wo Sozialdatenschutz greifen könnte, vergleichbar.

TOP 6 - Verhältnis der Zugangsrechte aus IFG, UIG, VIG und ggf. GeoZG
Schleswig-Holstein hat ein Papier zum "Verhältnis der Zugangsrechte" (Stand 11/2008) den Konferenzteilnehmern unterbreitet, welches den AKIF-Teilnehmern auch schon im Vorfeld rundversandt worden war. Das Papier war auf Wunsch der Bundeszentrale der Verbraucherverbände erstellt worden.

Die Teilnehmer diskutierten darüber, ob das Papier als Handreichung für interne Zwecke verstanden werden oder auch zur Veröffentlichung vorgesehen werden soll.

Man einigte sich darauf, dass das Papier in der nächsten IFK-Sitzung am 23./24. Juni 2009 in Magdeburg beraten werden soll. Insbesondere soll dann entschieden werden, ob eine gemeinsame Veröffentlichung ratsam ist. Der AKIF erhält die Aufgabe, das Papier bis zur nächsten IFK ggf. zu aktualisieren.

Mecklenburg-Vorpommern schlug vor, der AKIF solle zusätzlich überprüfen, ob eine Entschließung zu der Thematik in allgemeinerer Form sinnvoll sei. Der Vorschlag wurde so angenommen.

TOP 7 - Schutz von Whistleblowern
Berlin verwies darauf, dass die Artikel 29- Gruppe die Thematik "Schutz von Whistleblowern" unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bereits diskutiert habe. Gleichzeitig verwies er auf einen Aufsatz von Deiseroth in ZRP 2008, 248 ff, eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 4. Juni 2008 und die von ihm per E-Mail vom 18.6.2008 rundgesandte Stellungnahme des "Netzwerks Whistleblowern". Mit einer klaren Regelung im Bereich des Informantenschutzes soll mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer geschaffen werden. Zu diesem Zweck war geplant, einen § 612 a BGB neu einzufügen.

Insgesamt gesehen würde eine solche Vorschrift auch dazu dienen, die öffentliche Verwaltung transparenter zu machen.

Es wurde vereinbart, dass der AKIF die Thematik aufarbeiten solle.

TOP 8 - Europaratskonvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten
Berlin berichtet, dass der Ministerausschuss des Europarats am 27. November 2008 den Entwurf einer Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen habe. Berlin legt einen Entschließungsentwurf vor, indem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Konvention alsbald zu unterzeichnen.

Nach kurzer Diskussion und geringfügigen Änderungen wird die Entschließung einstimmig verabschiedet (Anlage).

TOP 9 - Verschiedenes
Berlin wies darauf hin, dass Deutschland das UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf nationaler Ebene umsetze, vgl. Bundestagsdrucksache 16/10808. Insbesondere die Artikel 9 und 21 beschäftigen sich mit Regelungen zum Zugang zu Informationen und zwar barrierefrei.

Als Termin für die nächste AKIF-Sitzung wurde der 12. und 13. Mai 2009 in Magdeburg festgesetzt. Die IFK wird am 23. und 24 Juni 2009 ebenfalls in Magdeburg stattfinden.

Am 4. Dezember 2008 tagte die IFK mit einem erweiterten Teilnehmerkreis zu der Thematik: "Evaluierung - Wissenschaftliche Begleitung der Informationsfreiheitsgesetze".

Die Beiträge von Herrn Prof. Rodi und Herrn Fanning erhalten Sie in der Anlage. Im Anschluss an die Vorträge wurde lebhaft diskutiert. Herr Prof. Dr. von Mutius kommentierte Begrifflichkeiten des IFG M-V. Als Merkposten wurde darüber hinaus festgehalten, bei der Evaluierung auch Funktion und Befugnisse des Informationsfreiheitsbeauftragten selbst einzubeziehen.

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17. IFK am 03. Dezember 2009 - Anwesenheitsliste

17. IFK am 04. Dezember 2009 - Anwesenheitsliste

Erlass des MJ M-V vom 25 November 2008 zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes M-V auf Gerichte und Staatsanwaltschaften

Beschluss des BGH vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05

Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren! - Entschließung der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4. Dezember 2008 in Schwerin

Prof. Dr. Michael Rodi, M.A., Universität Greifswald - Vorschläge zur wissenschaftlichen Methodik der Vorbereitung und Durchführung einer Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

Michael Fanning - Evaluierung-Wissenschaftliche Begleitung der Informationsfreiheitsgesetze