§ 2 IZG LSA - Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;
- Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen;
- Informationsregister: ein zentral geführtes, elektronisches, allgemein zugängliches Register.