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§ 2 IZG LSA - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;

  2. Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen;

  3. Informationsregister: ein zentral geführtes, elektronisches, allgemein zugängliches Register.

 

§ 1           Inhaltsübersicht           § 3

 

Anwendungshinweise