V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018
4.5 Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes
In meinem IV. Tätigkeitsbericht (Nr. 4.4) hatte ich berichtet, dass das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG Bund) im Auftrag des Umweltbundesamtes durch das Unabhängige Institut für Umweltfragen e. V. seit 2016 evaluiert wird.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hat im November 2017 dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. eine Stellungnahme zur Evaluierung des UIG zugeleitet, wonach die Informationsfreiheitsbeauftragten eine Kompetenz zur Kontrolle des UIG benötigen, wenn sie Eingaben nach dem UIG nachgehen sollen (Anlage 5).
Im Februar 2018 fand im Rahmen der Evaluierung eine Tagung zu aktuellen Fragen des Umweltinformationsrechts sowie im Dezember 2018 ein internationales Symposium zum Zugang zu Umweltinformationen statt. Im Mai 2019 sollte die Evaluierung abgeschlossen sein. Der Bericht liegt noch nicht vor.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung gebeten, bei der Fortentwicklung des IZG LSA die Ergebnisse der Evaluierung des UIG des Bundes zu berücksichtigen und kontinuierlich auf die Vereinheitlichung der Informationsfreiheitsgesetze des Landes hinzuarbeiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf muss unverzüglich nach Vorliegen der Ergebnisse der Evaluation des Umweltinformationsgesetzes des Bundes erarbeitet und vorgelegt werden (LT-Drs. 7/4429).
Die Landesregierung will bis zum Ende des Jahres 2019 einen Gesetzentwurf für ein modernes Informationsfreiheitsrecht erarbeiten und diesen dem Landtag im Jahr 2020 zur Beschlussfassung vorlegen. Sie will in diesem Entwurf auch die Ergebnisse der Evaluierung des UIG des Bundes berücksichtigen. Sie geht allerdings davon aus, dass die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluierung vor einer Freigabe des Evaluierungsberichts zunächst einer eigenen Überprüfung und Bewertung unterziehen wird, so dass ein freigegebener Evaluierungsbericht voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres 2019 vorliegen werde (LT-Drs. 7/4658). Ungeachtet dessen werde die Landesregierung mit dem Transparenzgesetz auf eine Vereinheitlichung der Regelungen in IZG LSA, UIG LSA und VIG LSA hinarbeiten.