IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016
4.4 Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes
Das Unabhängige Institut für Umweltfragen e.V. untersucht in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) seit Oktober 2016 wie das Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Praxis umgesetzt wird. Durch das Forschungsprojekt wird eine umfassende Evaluierung des UIG des Bundes angestrebt. Dabei geht es darum, ob die gesetzlichen Ziele des UIG, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen (passiver Zugang) und für eine aktive Verbreitung der Umweltinformationen (aktiver Zugang) zu sorgen, in der Praxis erreicht werden.
Die Evaluation soll dabei interdisziplinär gestaltet werden. Die auf unterschiedlichen Perspektiven beruhenden Erkenntnisse einer sozialwissenschaftlichen und einer rechtswissenschaftlichen Analyse sollen gemeinsam eine möglichst umfassende Evaluierung des UIG garantieren. Dafür werden u. a. quantitative und qualitative Erhebungen durch eine sozialwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Auswertung ergangener Gerichtsentscheidungen, Akteurs-Workshops nach der Methodik von Fokusgruppen, Befragungen mittels standardisierter Fragebögen oder online-Surveys sowie leitfadengestützte Telefoninterviews durchgeführt.
Im Rahmen einer Konferenz mit Vertretern der Rechts- und Sozialwissenschaften, Praktikern aus Behörden von Bund und Ländern, Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Unternehmen sowie politischen Entscheidungsträgern wird voraussichtlich Anfang 2018 über erste Forschungsergebnisse berichtet und diskutiert werden. Ein Workshop mit internationalen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten zur Vertiefung und Diskussion der Untersuchung soll im Spätsommer 2018 folgen.
Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Evaluierung auch die Möglichkeit der Zusammenlegung von UIG und IFG geprüft werden wird. Die Evaluierung wird sich ebenfalls mit der Frage befassen, ob der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Kontrollkompetenz für das UIG des Bundes übertragen werden soll, was im Evaluierungsbericht zum IFG des Bundes empfohlen wurde. Es ist kaum vorstellbar, dass die Evaluierung des UIG hier zu einem anderen Ergebnis kommen wird. Das Thema ist natürlich auch für Sachsen-Anhalt relevant (vgl. Nrn. 8 und 16.6 dieses Berichts).