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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

4.2 Open Government Partnership – 1. und 2. Nationaler Aktionsplan

 Die Open Government Partnership (OGP) ist eine Initiative von über 70 Teilnehmer-Staaten, die sich für ein offenes und modernes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) im Wege der Selbstverpflichtung einsetzen. Seit Dezember 2016 nimmt Deutschland an der OGP teil. Am 16. August 2017 hat die Bundesregierung den 1. Nationalen Aktionsplan 2017 – 2019 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership verabschiedet. Dieser beinhaltet 15 Verpflichtungen zu mehr Open Government. Nahezu die Hälfte der Vorschläge betreffen die Förderung von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung in den Bereichen allgemeine Verwaltung, Verkehr, Finanzen, Entwicklung und Wissenschaft.
 
In ihrem Zwischenbericht zur Umsetzung des 1. Nationalen Aktionsplans 2017 – 2019 im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der OGP vom November 2018 hat die Bundesregierung einen Überblick über den Umsetzungsstand gegeben. Im Bereich von Open Data und Bürgerbeteiligung hat sie auf allen genannten Ebenen mit der Umsetzung begonnen.
 
Die Bundesregierung hat zudem Maßnahmen für ein offenes und transparentes Regierungshandeln beschlossen. Konkret sollen Gesetz- und Verordnungsentwürfe bereits in einem frühen Stadium veröffentlicht werden. Gleiches gilt für Stellungnahmen, die zukünftig ebenfalls veröffentlicht werden sollen.
 
Im September 2019 hat die Bundesregierung ihren 2. Nationalen Aktionsplan 2019 – 2021 veröffentlicht. Dieser enthält im Wesentlichen neun große Verpflichtungen, zu denen u. a. die Einrichtungen regionaler Open-Government-Labore, die Weiterentwicklung und Förderung des Open-Data-Umfelds, die bessere Rechtsetzung durch Beteiligung und Erprobung sowie die Modellvorhaben Smarte LandRegion gehören. Die Einbeziehung der Landes- und Kommunalverwaltung in den OGP-Prozess erfolgt dabei über die Förderung der Modellvorhaben durch den Bund. Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind im Rahmen des Aktionsplans Selbstverpflichtungen zu mehr Open Government eingegangen.
 
In Sachsen-Anhalt findet Open Government bisher nur rudimentär statt. Ich habe daher auch auf der sog. Hederslebener Runde vor Kommunalvertretern für mehr Open Government geworben (vgl. auch Nr. 8.6 dieses Berichts). Die Einbeziehung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse mit Hilfe von modernen Kommunikationsmitteln ist nicht nur kostengünstiger, sie bedeutet auch einen Wissensgewinn und höhere Zufriedenheit, sofern die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger auch Eingang in die Entscheidungen der Verwaltungen finden.
 
Bei den Beratungen meines IV. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit in den Ausschüssen des Landtages habe ich dafür geworben, dass Sachsen-Anhalt einen eigenen Open-Government-Aktionsplan aufstellt oder sich zumindest aktiv an dem 2. Nationalen Aktionsplan zur Open Government Partnership beteiligt (vgl. auch Nr. 6 dieses Berichts). Die Landesregierung (Ministerium der Finanzen) und der Landtag folgten dem Vorschlag aber nicht. Ein solcher Impuls wird dadurch aber nicht entbehrlich.
 
Dies gilt im Übrigen auch für die Erarbeitung eines Open-Government-Gesetzes gemäß der Vorgabe aus § 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes.