V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018
13.1 Zugang zu den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte – Teil II
In meinem IV. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Nr. 16.9) hatte ich ausführlich die strittige Rechtsfrage erläutert, ob die Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne einem Antragsteller nach dem IZG LSA zur Verfügung stellen müssen. Dabei hatte ich auch darauf hingewiesen, dass angesichts der Digitalisierung der Justiz nicht nachvollziehbar sei, warum die Geschäftsverteilungspläne nicht gleich im Internet veröffentlicht werden, wie es einige fortschrittliche Gerichte, z. B. das VG Magdeburg und das OVG Sachsen-Anhalt, bereits vorbildlich praktizieren.
Anlässlich der Beratung meines IV. Tätigkeitsberichts im Rechtsausschuss des Landtages hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung mitgeteilt, dass es sich bei den Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt dafür verwandt habe, dass die Geschäftsverteilungspläne zukünftig im Internet veröffentlicht werden. Die meisten Gerichte seien dieser Bitte bereits nachgekommen. Der Rechtsausschuss des Landtages hat das Ministerium gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch die übrigen Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen.