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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

3.2 TTIP

In meinem III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Nr. 2.3) hatte ich berichtet, dass die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den Vereinigten Staaten (Transatlantic Trade and Investment Partnership; TTIP) weitgehend intransparent erfolgt waren.

Als Reaktion auf entsprechende Kritik hat die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström im November 2014 mehr Transparenz versprochen. In diesem Rahmen hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, mit wem sich ihre führenden Politiker und höheren Beamten treffen. Die Kommission hat ferner erklärt, einen erweiterten Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten ermöglichen zu wollen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) hat in ihrer Entschließung vom Juni 2015 „Mehr Transparenz bei den Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP)!“ diese Initiative als einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Offenheit gesehen und deren Fortführung und Ausweitung dringlich angemahnt (siehe Anlage 5). Sie hat die Notwendigkeit größtmöglicher Transparenz in den Verhandlungen für eine lebendige öffentliche Debatte hervorgehoben, in der die Bürgerinnen und Bürger vollständig über die Auswirkungen auf ihr tägliches Leben informiert werden.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben im Sinne von Open Government Data gefordert, der Öffentlichkeit neben zusammenfassenden und erläuternden Informationen vermehrt Originaldokumente zur Verfügung zu stellen, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung von den Inhalten und dem Ablauf der Verhandlungen zu bilden. Hierzu gehören auch Informationen über die Positionen und Forderungen der USA sowie von Lobbyisten. Eine umfassende Offenlegung von Informationen zu TTIP auf EU- sowie auf Bundes-Ebene soll so früh und so weit wie möglich erfolgen. Erst wenn Originaldokumente aus den Bereichen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz bekannt sind, kann beurteilt werden, ob es zu einer Absenkung europäischer Standards kommt.

Als Reaktion auf die Entschließung der Konferenz hat die Kommission mitgeteilt, dass sie die Bestrebungen nach mehr Transparenz unterstütze. Der Handelsbeauftragte der USA habe zugestimmt, dass EU-Mitgliedstaaten Leseräume einrichten, in denen den Abgeordneten und Regierungsvertretern gemeinsame und konsolidierte TTIP-Texte zugänglich gemacht werden könnten.

Da die Regelungen von TTIP höchst umstritten sind, weil die Senkung von Verbraucherstandards und die Einführung von privaten Schiedsgerichten diskutiert wurde, wäre es allerdings weit überzeugender gewesen, wenn die Verhandlungsunterlagen nicht nur den Abgeordneten und Regierungsvertretern, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die ja von den Bestimmungen unmittelbar betroffen sind, zur Verfügung gestellt worden wären.

Auch nachdem TTIP vorerst gescheitert ist, bleibt das Thema hochaktuell. Die Bundeskanzlerin hat sich für einen Neustart der Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen ausgesprochen. Die EU führt außerdem Geheimverhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Japan, ohne dass die Öffentlichkeit von den Inhalten des geplanten Abkommens hinreichend informiert worden wäre.