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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

6.3 Das (Haushalts-)Informationssystem Sachsen-Anhalt

Im Juli 2014 hat mir das Ministerium der Finanzen eine Kabinettvorlage „Aufbau und Einführung eines Informationssystems Sachsen-Anhalt“ (ISA) übersandt. In dem Informationssystem sollen den Ressorts und den Abgeordneten, auch den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen Sachsen-Anhalts zukünftig – wenn auch eingeschränkt – finanzpolitisch relevante Daten zur Verfügung gestellt werden.

Ich habe mehrfach das hohe Wirtschaftspotential von Open Data betont und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Sachsen-Anhalt dieses Potential derzeit nicht nutzt, da die Landesregierung bisher von dem Aufbau eines landesweiten Informationsregisters/Open-Data-Portals abgesehen und auch keine ausdrücklich gesetzliche Regelung für ein Informationsregister/landeseigenes Open-Data-Portal im IZG LSA geschaffen hat. Mit ISA wird also durchaus eine im Ansatz richtige Idee verfolgt.

Ich sehe den eingeschlagenen Weg jedoch als unglücklich an, da die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 15. April 2014 mit dem Masterplan Landesportal 2014-2016 beschlossen hat, das Landesportal zu einem Informationsregister weiterzuentwickeln (vgl. Nr. 6.2) Ich halte es daher für misslich, dass die Datenbank von ISA eine Konkurrenz zu dem Ausbau des Landesportals zu einem landesweiten Informationsregister entstehen lässt.

Auch ist die Bezeichnung „Informationssystem Sachsen-Anhalt“ allenfalls für das zukünftige Landesportal, nicht jedoch für „ISA“ zutreffend. Unter einem Informationssystem eines Landes würde man nämlich herkömmlicherweise eine Datenbank verstehen, in der den Bürgerinnen und Bürgern alle nach dem Informationsfreiheitsrecht des Landes zugänglichen Informationen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Das ist aber bei ISA nicht der Fall, da die Datenbank im Wesentlichen finanzpolitisch relevante Daten enthalten wird, die darüber hinaus nicht jedermann zugänglich gemacht werden sollen, weil sie weitgehend für den internen Gebrauch der Ressorts gedacht sind. Insofern kann also nicht von einem Landes- oder Bürgerinformationssystem gesprochen werden. Es handelt sich vielmehr um ein Haushaltsinformationssystem. Konsequenterweise müssten die finanzpolitischen Daten, die nach dem IZG LSA zugänglich sind, in das allgemeine Informationsregister – also in das Landesportal – eingestellt werden.

Darüber hinaus ist die für „ISA“ vorgesehene Einteilung in Subsysteme, die nur den Ressorts als Führungsinformationssystem (FIS) bzw. unter Einschränkungen den Abgeordneten (AIS) und unter weiteren Eingrenzungen den Bürgerinnen und Bürgern (BIS) zugänglich gemacht werden, schon aus rechtlichen Gründen nur sehr schwer durchzuhalten:

Nach dem IZG LSA sind grundsätzlich alle Informationen veröffentlichungs- bzw. zugangsfähig, wenn der Veröffentlichung bzw. der Preisgabe der Information kein Ausschlussgrund entgegensteht. Aus der Beschreibung der Subsysteme von ISA lässt sich ohne Weiteres entnehmen, dass die Subsysteme FIS bzw. AIS zumindest auch Informationen enthalten werden, bei denen keine Ausschlussgründe i. S. d. IZG LSA erkennbar sind. So gehören z. B. generell Unterlagen zum Regierungshandeln (vgl. 6.3 meines II. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, DVBl. 2012, 176), aber auch politische Konzepte, Gutachten und Analysen grundsätzlich zu den zugangsfähigen Informationen. Das bedeutet, dass die in FIS und AIS enthaltenen Daten (spätestens) auf Antrag nach dem IZG LSA zugänglich sein können. Auch Teilinformationszugangsansprüche können bestehen.

Ich habe daher dem Finanzministerium geraten, das Konzept noch einmal zu überdenken. Mir wurde zugesichert, dass ISA in das Landesportal integriert werden und dem Informationsregister keine Konkurrenz machen soll.